Mutter bleibt anonym

Gericht wies Klage von adoptierter Französin ab

Ausland
30.01.2024 14:21

Eine als Säugling adoptierte Französin, die sich vergeblich bemüht hatte, die Identität ihrer leiblichen Mutter herauszufinden, ist mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Frankreich habe einen Kompromiss gefunden „zwischen dem Recht der Klägerin, ihre Herkunft zu kennen, und den Rechten und Interessen der leiblichen Mutter, die anonym bleiben will“, heißt es in der am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteilsbegründung.

Daher sei das Recht der Klägerin auf Privatleben nicht verletzt worden. Die Frau war 1952 kurz nach der Geburt adoptiert worden, was sie aber erst nach dem Tod ihrer Adoptiveltern 2008 erfuhr. Sie wandte sich an die zuständige französische Behörde, die ihre leiblichen Eltern ausfindig machen konnte. Diese wollten jedoch beide nicht mit der Tochter in Kontakt treten.

Mutter stand unter Druck ihres Verlobten
Die Französin erfuhr lediglich die Umstände ihrer Adoption: Ihre leibliche Mutter stand unter Druck ihres Verlobten, der sie nur heiraten wollte, wenn sie sich von dem Kind trennte. In Frankreich gibt es seit 2002 eine Behörde, die adoptierten Kindern einerseits bei der Suche nach den leiblichen Eltern hilft, andererseits aber deren möglichen Wunsch nach Anonymität respektiert.

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