Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs bezüglich der Schweinehaltung auf Vollspaltenböden legt Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) nun einen Plan vor, wie die Politik hier nachbessern will.
Der Verfassungsgerichtshof hat die 2022 beschlossene Übergangsfrist zur Abschaffung der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung bis 2040 als zu lang aufgehoben und dem Gesetzgeber bis Juni 2025 Zeit gegeben, diese Regelung zu reparieren.
Rauch will Übergangsfrist bis 2030
Tierschutzminister Johannes Rauch von den Grünen legt nun in der „Krone“ einen konkreten Fahrplan vor. Ein sofortiges Verbot ab Juni 2025 sei unmöglich umzusetzen und würde gravierende Nachteile oder gar das Aus für viele Schweinebauern bedeuten. Rauch schlägt daher eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2030 in Kombination mit Förderungen vor. Konkrete Summen nennt Rauch nicht, aber er spricht von „einer deutlichen Erhöhung der Förderungen“.
Kennzeichnungspflicht im Sinne der Konsumenten
Dies würde den Betrieben einen raschen Umstieg auf eine Schweinehaltung mit höheren Standards ermöglichen. „Die Bauern brauchen Planungssicherheit. Für ein rasches Ende der unstrukturierten Vollspaltenbuchten müssen wir die Förderungen erhöhen und den künftigen Standard bei der Haltung definieren. Die Konsumenten brauchen wiederum die Gewissheit, dass ihr Schnitzel im Gasthaus von höchster österreichischer Qualität ist.“
Immer mehr Konsumenten achten bei ihren Kaufentscheidungen auf die Qualität ihrer Lebensmittel. Gleichzeitig steige durch höhere Produktionskosten die Gefahr, dass Österreich von billigem Import-Schnitzel überschwemmt werde, so Rauch.
Angst vor billigem Fleisch aus dem Ausland
Ziel einer Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie sei es, die österreichischen Bauern und die Konsumenten vor qualitativ minderwertigem Import-Fleisch zu schützen. „Wer österreichisches Schnitzel schützen will, muss es auch kennzeichnen“, so Rauch. Die Gastronomie sperrt sich bisher aus Angst vor ausufernder Bürokratie vor einer Kennzeichnungspflicht für Fleischprodukte.
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