„Gefährlicher Wiener“

Sadist zündet Maus mit Deospray und Feuerzeug an

Gericht
18.12.2023 14:17

Immer wieder richtete ein junger Wiener die Stichflamme auf eine kleine, hilflose Maus. Vor Gericht in Wien sagt er: „Ich hatte die Wahl zwischen Drogen und sonstigem aggressiven Verhalten.“ Der psychiatrische Gutachter attestiert ihm hochgefährliche sadistische Züge - der 28-Jährige habe das getan, um sich selbst abzureagieren.

Desorientiert, mit wirrem Blick und den Kopf in die Hände gestützt sitzt ein 28-Jähriger im Wiener Landesgericht. „Ich bin noch völlig sediert von den Medikamenten“, erklärt er der Richterin, warum er oft lange braucht, um zu antworten und warum den Angaben, die er macht, schwer zu folgen ist. Denn der gebürtige Kärntner ist im Moment in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht - er versuchte sich selbst zu verletzten. 

„Gewisse sadistische Züge vorhanden“
Seit seiner Kindheit leidet der Angeklagte unter einer psychischen Erkrankung - einer schweren kombinierten Persönlichkeitsstörung. „Es sind sicherlich gewisse sadistische Züge vorhanden“, führt Psychiater Siegfried Schranz aus. Die auch ursächlich für die Tat sind, die den jungen Mann vor den Schöffensenat brachte. Denn die Staatsanwaltschaft beantragt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Anfang November 2022 zündete er eine Maus an, tötete sie qualvoll.

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Das waren Zeiten, wo ich diese Wut und den Hass gegen mich selber loswerden wollte. Ich hatte die Wahl zwischen Drogen und sonstigem aggressiven Verhalten.

Der Angeklagte (28) über den Tatzeitpunkt

„Es war der größte Fehler meines Lebens. Das waren Zeiten, wo ich diese Wut und den Hass gegen mich selber loswerden wollte. Ich hatte die Wahl zwischen Drogen und sonstigem aggressiven Verhalten. Ich habe jeden Tag daran gedacht“ - deswegen stellte sich der unbescholtene 28-Jährige auch vier Monate später selber der Polizei, erzählte, wie er eine Maus eingefangen hatte, in einen Käfig gesperrt, sie mit einem Deospray und einem Feuerzeug immer wieder angezündet hatte - bis sie schließlich starb. 

Tierquälerei auf besonders qualvolle Weise
„Was haben Sie dann mit der Maus gemacht?“, will die Richterin wissen. Über die Tat an sich möchte der Angeklagte nicht sprechen: „Sie zumindest bestattet“, flüstert er in seine Hände hinein. Dass sein Mandant wegen der Tierquälerei auf besonders qualvolle Weise verurteilt wird, stellt auch sein Verteidiger nicht infrage: „Da sind wir uns alle einig, dass das keine sozial adäquate Schädlingsbekämpfung ist - eine Maus zu flambieren.“ 

Er stößt sich an dem psychiatrischen Gutachten und der beantragten Unterbringung. Er wäre sowieso in einer Einrichtung, die ihm täglich Medikamente gebe und ihn betreue. Gewalttätiges Verhalten würde er eigentlich nicht an den Tag legen. Psychiater Schranz stellt aber eine erschreckende Prognose: Der Wiener ist Risikokategorie sieben von neun - die Wahrscheinlichkeit, dass er Taten gegen Leib und Leben begeht, ist groß. 

Deswegen bejaht der Schöffensenat die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, allerdings nur bedingt mit einer langen Liste von Weisungen. Für die Tierquälerei fasst er sechs Monate bedingte Haft aus. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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