In einem Tierquälerei-Prozess mussten sich am Dienstag ein Tiroler (28) und eine Bekannte (27) am Landesgericht verantworten. Seine Notwehr-Erzählung rund um den Tod eines Hundes war unglaubhaft. Wie „Ares“ starb, bleibt aber trotz Indizien unklar.
Wohin mit dem Pitbull-Bulldog-Hybriden „Ares“? Eine Tirolerin (27) war bei der Erziehung des rund 40 Kilogramm schweren Hundes massiv überfordert. Im August eskalierte die Situation und die Tochter (9) hatte schon Angstzustände. Der Angeklagte (28) wollte behilflich sein, doch binnen Stunden waren weder ein Tierheim-Platz noch eine andere Bleibe aufzutreiben.
„Für den nächsten Tag habe ich ihm fix eine Lösung zugesagt“, so die Gründerin des Vereins „Hunde in Not“ als Zeugin. Doch in den Morgenstunden erklärte der Angeklagte am Telefon: „Den Hund habe ich einschläfern lassen.“ Die Frage, bei welchem Tierarzt, blieb unbeantwortet. Mit bösen Vorahnungen starteten die Tierschützer eine Suchaktion - und fanden den toten „Ares“ nach acht Stunden beim Inn-Kraftwerk in Kirchbichl.
Sie wollten helfen und waren überfordert. Was dann passiert ist, ist aber nicht zu tolerieren.
Die Richterin beim Prozess
Der Hund habe ihn attackiert, daher habe er ihn mit einem Halsband stranguliert, erklärte der 28-Jährige. Dem Kadaver habe er Stunden später, „um ganz sicher zu gehen“, noch eine Eisenstange in den Schädel getrieben. Gegen diese Notwehr-Variante sprach ein Gutachten, wonach aufgrund der glatten Wundränder ein Bolzenschussapparat verwendet worden sein dürfte. Tierquälerei war es auf jeden Fall - 7000 Euro teilbedingte Strafe, nicht rechtskräftig.
Angeklagt war auch die Besitzerin, die den lästigen „Ares“ heftig am Würgehalsband in die Höhe gezogen haben soll. Eine empörte Bekannte, gerade auf Besuch, sah dies am Balkon. Dieser Vorfall ging gerade noch als verfehlte „Erziehungsmaßnahme“ durch, daher erfolgte für sie ein Freispruch.
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