Tierquälerei-Prozess

Hingerichteten Hund „Ares“ einfach in Inn geworfen

Tirol
22.11.2023 07:00

In einem Tierquälerei-Prozess mussten sich am Dienstag ein Tiroler (28) und eine Bekannte (27) am Landesgericht verantworten. Seine Notwehr-Erzählung rund um den Tod eines Hundes war unglaubhaft. Wie „Ares“ starb, bleibt aber trotz Indizien unklar.

Wohin mit dem Pitbull-Bulldog-Hybriden „Ares“? Eine Tirolerin (27) war bei der Erziehung des rund 40 Kilogramm schweren Hundes massiv überfordert. Im August eskalierte die Situation und die Tochter (9) hatte schon Angstzustände. Der Angeklagte (28) wollte behilflich sein, doch binnen Stunden waren weder ein Tierheim-Platz noch eine andere Bleibe aufzutreiben.

Der tote „Ares“, nachdem er beim Kraftwerk Kirchbichl gefunden worden war
Der tote „Ares“, nachdem er beim Kraftwerk Kirchbichl gefunden worden war(Bild: Hunde in Not Tirol)

„Für den nächsten Tag habe ich ihm fix eine Lösung zugesagt“, so die Gründerin des Vereins „Hunde in Not“ als Zeugin. Doch in den Morgenstunden erklärte der Angeklagte am Telefon: „Den Hund habe ich einschläfern lassen.“ Die Frage, bei welchem Tierarzt, blieb unbeantwortet. Mit bösen Vorahnungen starteten die Tierschützer eine Suchaktion - und fanden den toten „Ares“ nach acht Stunden beim Inn-Kraftwerk in Kirchbichl.

Zitat Icon

Sie wollten helfen und waren überfordert. Was dann passiert ist, ist aber nicht zu tolerieren.

Die Richterin beim Prozess

Der Hund habe ihn attackiert, daher habe er ihn mit einem Halsband stranguliert, erklärte der 28-Jährige. Dem Kadaver habe er Stunden später, „um ganz sicher zu gehen“, noch eine Eisenstange in den Schädel getrieben. Gegen diese Notwehr-Variante sprach ein Gutachten, wonach aufgrund der glatten Wundränder ein Bolzenschussapparat verwendet worden sein dürfte. Tierquälerei war es auf jeden Fall - 7000 Euro teilbedingte Strafe, nicht rechtskräftig.

Auf dem Treibgut erspähte man bei einer Suche den Kadaver.
Auf dem Treibgut erspähte man bei einer Suche den Kadaver.(Bild: Hunde in Not Tirol, Krone KREATIV)

Angeklagt war auch die Besitzerin, die den lästigen „Ares“ heftig am Würgehalsband in die Höhe gezogen haben soll. Eine empörte Bekannte, gerade auf Besuch, sah dies am Balkon. Dieser Vorfall ging gerade noch als verfehlte „Erziehungsmaßnahme“ durch, daher erfolgte für sie ein Freispruch.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt