Nachdem das Innenministerium den Ländern zuletzt per Rechtsauskunft grünes Licht für eine Ausdehnung des Einsatzes von Asylwerbern zu gemeinnütziger Arbeit gegeben hat, gehen die Länder in die Umsetzung. Oberösterreich will zügig vorgehen.
In Oberösterreich will man schon 2024 schrittweise starten, so Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Samstag in einer Aussendung.
Gemeinnützige Arbeit
Das den Ländern diese Woche präsentierte Modell des Innenministeriums sieht vor, dass Asylwerber künftig neben gemeinnütziger Arbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen auch für gemeinnützige Organisationen einsetzbar sein sollen. Der entsprechende Leistungskatalog soll überarbeitet werden. Bei Weigerung soll eine Reduktion des Taschengeldes (40 Euro pro Monat) oder eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen (zum Beispiel Essensgutscheine) bzw. eine Kürzung von Sachleistungen möglich sein. Für die jeweilige Umsetzung sind die Länder zuständig.
Warten auf das Innenministerium
Oberösterreich will den überarbeiteten Leistungskatalog des Innenministeriums abwarten und „parallel mit den Vorbereitungen starten, damit wir nächstes Jahr schrittweise die Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten einführen können“, so Landesrat Hattmannsdorfer im Ö1-„Morgenjournal“. Es sei angebracht, dass Flüchtlinge für die Versorgung und Verpflegung einen Beitrag leisten, vom Rasenmähen bis zur Mithilfe in Sozialmärkten. Dafür soll es einen „Anerkennungsbeitrag“ geben, im aktuellen Katalog seien drei bis fünf Euro vorgesehen.
Mehr Akzeptanz
„Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass unser Zusammenleben aus Rechten und Pflichten besteht. Das gilt auch für Asylwerber, die ebenfalls eine gesellschaftliche Verantwortung gegenüber dem Land haben, das sie aufnimmt und ihnen ein ordentliches Verfahren ermöglicht. Dieser sichtbare Beitrag an der Aufnahmegesellschaft trägt zur besseren Akzeptanz bei“, so Hattmannsdorfer.
Amnesty hat seine Zweifel
Kritik an der Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten übte am Samstag die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, Shoura Hashemi. Diese wäre - sollte sie rechtlich überhaupt halten - menschenrechtlich bedenklich. „Ich halte diese aktuelle Diskussion in Österreich im Moment eher für eine Politshow, eine Geschichte, die sich für den Wahlkampf gut eignet, für die Wahlen, die nächstes Jahr anstehen“, sagte sie auf Ö1. Sie stellte außerdem die Frage, was mit der Verpflichtung erreicht werden solle. Immerhin seien laut Asylrechtsexperten in der Praxis ohnehin viele bereit zu arbeiten. Dass man nun von einem bisherigen Arbeitsverbot zu einer Arbeitspflicht komme, wirke „ein bisschen grotesk“. Stattdessen solle die Regierung Asylwerbern generell den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
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