Komiker muss löschen

Boris Becker gewinnt vor Gericht gegen Oli Pocher

Society International
28.11.2023 13:15

Deutschlands Ex-Tennisstar Boris Becker (56) hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Komiker Oliver Pocher in zweiter Instanz durchgesetzt.

Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiterzuverbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg.

Außerdem müsse der Komiker Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien.

Strittige Sequenzen
Strittig waren Sequenzen eines Fernsehbeitrags aus der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich“ vom Oktober 2020. Das Gericht folgte mit seinem Urteil nicht dem Offenburger Landgericht.

Es hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher (45) in erster Instanz zurückgewiesen.

Promi muss nicht alles hinnehmen
Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte bereits Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: „Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes - gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde - hinnehmen muss.“

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(Bild: kmm)



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