Förderoffensive 2012
Was du zum Sanierungsscheck wissen solltest
2010 wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes beschlossen, dass für die Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 400 Millionen Euro bereitgestellt werden. Wie auch schon im vergangenen Jahr beträgt heuer das gesamte zur Verfügung stehende Förderbudget für Privathaushalte 70 Millionen Euro.
Förderhöhen und auch die Fördervoraussetzungen sind im Wesentlichen gleich geblieben wie 2011. Neuerungen gibt es im Bereich der Teilsanierung, für den mehrgeschossigen Wohnbau und für denkmalgeschützte Gebäude. Neu ist ebenfalls, dass die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen mit einem Bonus in der Höhe von 500 Euro "belohnt" wird.
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen (Gesamt- oder Teilsanierungen) von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Das heißt: Maßgeblich ist das Datum der Baubewilligung, das vor dem 1. Jänner 1992 liegen muss.
Die sogenannten "förderfähigen" Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material, die Montage und die Planung – inklusive Energieausweis! – zusammen.
Achtung: Traurige Nachricht auch für noch so begabte Heimwerker – reine Materialkosten ohne Montagerechnung eines Professionisten können nicht gefördert werden!
Grundsätzlich werden im Rahmen der thermischen Sanierungsoffensive jene Maßnahmen gefördert, die zu einer Senkung des Energie- (und CO2-)Verbrauches führen. Das sind:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe)
Wesentlich für die Bewilligung und die Höhe der Förderung für die jeweils vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen ist, ob es sich dabei um "umfassende Sanierungen" oder "Teilsanierungen" handelt. Bei den Teilsanierungen wird wiederum auf eine unterschiedlich hohe Reduktion des Heizwärmebedarfs abgestellt.
Wichtig: Bei einer umfassenden Sanierung darf ein bestimmter Wert des Heizwärmebedarfs nicht überschritten werden. Wird dieser Wert mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen nicht erreicht, kann die Förderung für eine Teilsanierung beantragt werden. Ausführliche Information und Beratung im Einzelfall ist wichtig für die bestmögliche Kombination verschiedener Maßnahmen.
Die Förderhöhe
Der Sanierungsscheck richtet sich an (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses und an Wohnungseigentümer oder Mieter von Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau.
Achtung: Je Antragsteller kann nur eine Förderung beantragt werden. Ebenfalls kann pro Objekt nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Dabei wird unter "Objekt" das Einfamilienhaus oder die einzelne Wohnung in einem Zweifamilienhaus oder im mehrgeschossigen Wohnbau verstanden. Das Objekt muss im Inland liegen.
Die maximale Förderhöhe für Gesamtsanierungen beträgt 20 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten und maximal 5.000 Euro. Bei den Teilsanierungen beträgt die Fördersumme unter der Voraussetzung einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um 30 Prozent bis zu maximal 3.000 Euro.
Für die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen bei Ein- und Zweifamilienhäusern und im mehrgeschossigen Wohnbau gibt es bis zu 1.500 Euro bzw. 1.000 Euro. Die endgültige Fördersumme wird nach Umsetzung des Maßnahmen und Vorlagen der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Wichtige Neuerungen
Heuer wurde eine förderbare Teilsanierung mit mindestens 20 Prozent des Heizwärmebedarfs eingeführt. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro.
Geförderte Teilsanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau müssen dieses Jahr statt wie 2011 15 Prozent nur mehr 10 Prozent einsparen (Förderhöhe max. 1.000 Euro), was die Förderbarkeit des alleinigen Fenstertauschs erleichtert.
Eine weitere Erleichterung für Sanierer im mehrgeschossigen Wohnbau: 2011 musste für die Förderung einer Gesamtsanierung ein einstimmiger Eigentümer-Beschluss vorliegen. Künftig reicht auch ein Mehrheitsbeschluss aus, sobald dieser rechtlich nicht mehr anfechtbar ist.
Ebenfalls erleichternde Regelungen gibt es bezüglich der Mieter im mehrgeschossigen Wohnbau bei Generalsanierungen und für denkmalgeschützte Gebäude.
Einige Tipps für die Förderaktion:
- Energieausweis: Dieser muss bei allen Förderprojekten vorliegen (Ausnahmen gibt es bei denkmalgeschützten Gebäuden). Besonders bei Teilsanierungen (z.B. Fenstertausch) wird von den Sanierern häufig vergessen, diesen rechtzeitig zu erstellen. Und auch, wenn verschiedene Hersteller mit dem Slogan "umfassende Förderberatung" werben – um Energieausweis und Einreichung der Förderunterlagen muss sich der Förderwerber im Regelfall selbst kümmern.
- Einreichung: Der Förderantrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen bei der zuständigen Stelle (Bausparkassen bzw. Banken, die mit Bausparkassen zusammenarbeiten) eingereicht werden. Für die unterschiedlichen Bereiche der Sanierung können unterschiedliche Beilagen erforderlich sein. Rechtzeitig informieren! Auf den Homepages der Banken gibt es meist sehr übersichtliche Infos zu der Förderaktion.
- Einreichfrist: Die thermische Sanierungsoffensive 2012 endet am 31.12.2012. Achtung: Sind die Fördermittel vorher ausgeschöpft, ist keine Förderung mehr möglich. Vergeben wird nach dem Einlangen der Förderanträge.
- Zusätzliche Landesförderungen: Die Kombination des Sanierungsschecks 2012 mit eventuellen Landesförderungen ist möglich.







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