Nach dem tödlichen Beißvorfall in Naarn (OÖ) ist die Diskussion um den sogenannten Gebrauchshundesport einmal mehr entbrannt. Denn auch „Elmo“, einer der American Staffordshire Terrier, die bei der Attacke auf eine 60-Jährige Joggerin beteiligt waren, wurde mit einem Beißärmel trainiert. Während in Wien derartiges bereits seit Jahren verboten ist, verhalten sich die anderen Bundesländer zögerlich. Und auch der Österreichische Hundeverband (ÖKV) verteidigt das Zubeißen als Teil des Gebrauchshundesports. Allerdings will man nun die Trainer ins Visier nehmen.
Zuerst hatte man in sich in Biedermannsdorf, dem Hauptsitz des Österreichischen Kynologenverbandes, kurz ÖKV, noch eher resistent gegenüber der Debatte gezeigt. In einem ersten Statement sprach man noch von „Falschdarstellungen“ in den Medien und argumentierte, in den Ausbildungsvereinen gebe es sowieso keine „aggressionssteigernden Ausbildung“, denn die würde man ablehnen.
ÖKV setzt „Sofortmaßnahmen“
Nun kommt allerdings doch etwas Bewegung in die Sache. Denn wie der ÖKV am Donnerstag via Aussendung mitteilte, will man nun „als Vertreter aller Hundehalter und seriösen Hundezüchter“ mit mehreren Sofortmaßnahmen „die Qualität im Gebrauchshundesport weiter erhöhen“. So soll der Gebrauchshundesport künftig nur mehr auf ÖKV- oder ÖHU-Hundeplätzen möglich sein, um die Qualität in der Ausbildung zu gewährleisten.
Für Hundehalter, die mit ihrem Hund derartiges trainieren wollen, eine Ausbildung in Form eines Seminars mit anschließender Prüfung inklusive Tierschutzthemen sowie die Vorlage eines Leumundszeugnisses auferlegt. Die Trainer, aber auch die Helfer, die im Training den Beißärmel tragen, müssen sich zertifizieren lassen. Sie sollen künftig klare Vorgaben zur Hundearbeit erhalten. Bei Verstößen - darunter sind etwa aggressionsfördernde Übungen zu verstehen - wird ihnen die Lizenz entzogen, so der ÖKV.
Hunde werden auf unseren Plätzen niemals Leid, Schmerz, Qualen oder Angst ausgesetzt, unter Druck gesetzt oder mit Stöcken oder anderen Hiebwaffen geschlagen.
Robert Markschläger, ÖKV-Vorstand und Vorsitzender der FCI-Gebrauchshundekommission
„Wir stellen eine ständige Fortbildung der Trainer sicher, da die Lizenz zeitlich beschränkt wird und dadurch eine ständige fundierte Weiterbildung erfolgt", so ÖKV-Vorstand und Vorsitzender der FCI-Gebrauchshundekommission, Robert Markschläger. Was die Hunde betrifft, die einem solchen Training zugeführt werden sollen, gibt es ebenfalls eine Neuerung. Sie zusätzlich vor Beginn der Gebrauchshundeausbildung einen Wesenstest absolvieren.
„Höchstmögliche Alltagstauglichkeit“ trotz Beißärmel?
Von einem Verbot derartiger Trainings hält man beim ÖKV weiterhin nichts, vielmehr betont man, die Gebrauchshundeausbildung würde zu „gehorsamen, wesensfesten Hunden führen, die eine höchstmögliche Alltagstauglichkeit sicherstellen“: „Beim Gebrauchshundesport wird festgestellt, ob ein Hund für den Einsatz in Stresssituationen geeignet ist. Er wird Trieben ausgesetzt und muss trotzdem Befehlen wie Aus, Sitz oder Laut gehorchen und sofort ab- oder loslassen. Tut er das, gilt er als wesensstark, selbstsicher und gehorsam.“
Stein des Anstoßes war nicht nur der tödliche Beißvorfall in Oberösterreich, sondern auch ein jüngst von der Pfotenhilfe veröffentliches Video, dass mutmaßlich tierschutzrelevante Trainingsmethoden auf einem Hundeplatz zeigen soll. Das Video stammt ebenfalls aus Oberösterreich, Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) kündigte daraufhin an, ein Verbot der Ausbildung zu prüfen.
Video soll korrektes Training zeigen
Beim ÖKV will man davon nichts wissen, kritisiert die „mangelnde Bildqualität“ der Aufnahmen. Vielmehr würden hier die „Vorgaben des Tierschutzgesetzes“ eingehalten, der Hund sei führig. Allerdings ist auf dem Video sehr wohl zu sehen, dass die Hundeführerin deutlich an der Leine ziehen muss und der Trainer oder Helfer, der dem Beißärmel trägt zumindest schlagartige Bewegungen mit der rechten Hand ausführt.
Ob er damit allerdings den Hund auch trifft, ist nicht zu erkennen. Die Frage, ob es für einen Hund als Gefährten der Menschen notwendig ist, sofern es nicht der Ausübung eines Berufs dient, das Zubeißen zu erlernen, bleibt allerdings weiterhin im Raum stehen.
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