Es ist kaum zu glauben: Ein massiv vorbestrafter Häftling (51) - der bereits seit 2011 in der Justizanstalt Graz-Karlau eine 15-jährige Freiheitsstraße wegen schweren Raubes verbüßt - hat im heurigen Frühjahr einen Freigang zur Flucht genutzt. Eigentlich hätte er wie besprochen einen Termin beim Zahnarzt gehabt, stattdessen setzte er sich nach Wien ab, um in der Bundeshauptstadt Überfälle mit einem Stanleymesser zu verüben. Am Montag bekam er dafür von einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht die Rechnung präsentiert: 16 Jahre Haft.
Der 51-Jährige - für den zum ersten Mal bereits im Alter von 16 Jahren die Handschellen geklickt hatten - sollte eigentlich am 24. Mai zum Zahnarzt gehen. Statt seinen Termin wahrzunehmen, sog es in jedoch nach Wien. Bis zu seiner Festnahme am 8. Juni verübte er vier Überfälle, wobei es in zwei Fällen beim Versuch blieb - eine Frau, die er in einem Aufzug ausrauben wollte, konnte flüchten, eine weitere ließ sich von dem 51-Jährigen nicht beeindrucken. Rund 270 Euro sowie ein Handy konnte der Mann in dem Zeitraum erbeuten.
Drogensucht sei an allem Schuld
„Ich musste an Geld rankommen. Ich hatte keinen Plan, wie ich an Geld komme“, schilderte der Angeklagte einem Schöffensenat zunächst in astreinem Hochdeutsch. Daher habe er sich „spontan entschlossen, a Frau zu mach‘n (auszurauben, Anm.)“. Schuld an allem sei seine Drogensucht: „I bin schwer drogenabhängig g‘wes‘n. Wenn ma schwer drogenabhängig is‘ und kane Drogen hat, braucht ma was.“
Die Justiz hat mir an Volljunkie in die Zell‘n g‘legt
der Angeklagte (51)
„Sie sind ja seit über zehn Jahren im Häf‘n. Wie kann es sein, dass Sie da so abhängig sind?“, wunderte sich der vorsitzende Richter. „Die Justiz hat mir an Volljunkie in die Zell‘n g‘legt“, erwiderte der Angeklagte. Dieser habe sich „jeden Tag etwas g‘spritzt. Und nach a paar Tag hab‘ i nimmer zuschauen kennan. Da bin i a wieder rückfällig wor‘n.“ Der 51-Jährige nahm die über ihn verhängte Freiheitsstrafe an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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