Seit dem Vorjahr ist der Verein „Arche Noah - Aktiver Tierschutz Austria“ in Turbulenzen. Nach Unstimmigkeiten bei der Wahl steht der Verein bis heute ohne rechtlich anerkannten Vorstand da. Somit ist die Arche Noah derzeit handlungsunfähig.
Ein Verein braucht in Österreich per Gesetz zumindest zwei legitime Vorstände. Das hat der Grazer Tierschutzverein Arche Noah nach Turbulenzen im letzten Jahr aber bis heute nicht, wie Anwalt Rainer Beck in einem Bericht des ORF Steiermark aufzeigt.
„Es gibt ein Zivilurteil vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, das besagt, dass der Vereinsvorstand, der bis vor kurzem eingetragen war, nicht eingetragen sein darf, weil er in einer Wahl zustande gekommen ist, die nicht rechtmäßig war“, wird der Jurist im Artikel zitiert.
Verein darf keine Verträge abschließen
Damit existiere der Verein zwar noch als Rechtskörper, sei aber de facto nicht handlungsfähig. Somit könne der Verein aktuell eigentlich keine Verträge abschließen.
Zur Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit müsste im Zuge einer Generalversammlung ein neuer Vorstand gewählt werden oder ein gerichtlicher Kurator eingesetzt werden.
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