Opfer lag am Boden

20 Jahre Haft für „heimtückischen“ Rückenstich

Gericht
19.09.2023 18:00

Als sein Opfer schon am Boden lag, soll ein 27-Jähriger ihm mit voller Wucht ein Messer in den Rücken gerammt haben. Besonders „heimtückisch“, findet das Gericht. Der junge Wiener fasst deswegen 20 Jahre Haft aus - nur knapp unter der Höchststrafe für einen versuchten Mord. 

Ein Rempler am Zebrastreifen - das soll der Auslöser gewesen sein, dass ein junger Mann einem 37-Jährigen einen Stich in den Rücken versetzte. „Er hat mich regelrecht aufgeschlitzt“, schildert das Opfer im Zeugenstand jedes Detail des Vorfalls im März. Ganz unbedacht überquerte er die Straße, der Angeklagte streifte ihn, schrie dann immer wieder „Komm her! Komm her!“. Anstatt zu flüchten, stellte sich der Wiener einer Konfrontation ...

Angeklagter will selber attackiert worden sein
Die für ihn mit einer Notoperation endete. „Er hat dem Opfer das Messer mit einem kräftigen Stich in den Rücken gerammt“, klagt die Staatsanwältin im Wiener Landesgericht den 27-Jährigen wegen versuchten Mordes an. Der sieht sich aber scheinbar unschuldig vor Gericht. Er sei in Wien-Favoriten spazieren gewesen: „Ich hab‘ ganz entspannt Musik gehört und plötzlich wurde ich von hinten attackiert.“

Die Verteidiger Andreas Schweitzer (re.) und Sebastian Lesigang (Bild: Pratschner Sophie)
Die Verteidiger Andreas Schweitzer (re.) und Sebastian Lesigang

Wie er mit der Stichverletzung des 37-Jährigen in Verbindung gebracht werden konnte, wisse er nicht. „Ich habe in meinen knapp 28 Jahren noch nie ein Messer mit mir geführt“, beteuert er vor Richter Stefan Apostol. Die Verteidiger Sebastian Lesigang und Andreas Schweitzer sprechen außerdem von „sehr unschlüssigen Beweisen“. Denn weder die Wiedererkennung bei der Polizei durch das Opfer, noch die sichergestellten DNA-Spuren seien eindeutig gewesen. 

„Heimtückische“ Tat fordert hohe Strafe
Aber ausreichend für die Geschworenen. Sie verurteilen den Wiener anklagekonform zu 20 Jahren Haft. Der Rückenstich sei besonders „heimtückisch“ gewesen, begründet Richter Stefan Apostol. Zu viel, meint die Verteidigung und meldet im Namen ihres Mandanten sofort Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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