Ein 72-Jähriger ist wegen Tierquälerei angeklagt und musste sich am Dienstag am Landesgericht einfinden. Die Noch-Ehefrau belastet ihn, sie muss bei einem neuen Termin aber erst einvernommen werden.
Der Pensionist soll von Dezember 2019 bis September 2021 auf seinem Hof zahlreiche Schafe geschächtet haben oder zum Teil auch schächten haben lassen. „Schächten ist die Tötung der Tiere durch einen Kehlschnitt ohne vorherige Betäubung“, präzisierte dazu der Sachverständige. Für bestimmte Kunden, etwa Muslime, ist dies jedoch eine Voraussetzung.
Es ist eine glatte Lüge, meine Frau will mir in der laufenden Scheidung etwas anhängen.
Der Angeklagte beim Prozess
Ins Rollen gebracht hatte die Sache die Noch-Ehefrau, die Anzeige erstattet hatte. „Es ist eine glatte Lüge, meine Frau will mir in der laufenden Scheidung etwas anhängen“, polterte der Mann sichtlich erzürnt.
Unsachgemäß und rechtswidrig
Klar wurde zumindest, dass die Betäubung der Schafe unsachgemäß und rechtswidrig erfolgte. „Laut EU-Verordnung muss beim Tier eine tiefe Bewusstlosigkeit eintreten“, so der Sachverständige. Das hieße, dass bei einem erwachsenen Tier über fünf Kilogramm Gewicht ein Bolzenschuss erfolgen müsse, bevor die Kehle durchgeschnitten werde, fügte er noch hinzu.
Der Angeklagte gab zu Protokoll, dass er die Tiere größtenteils mit dem stumpfen Teil einer „Fleischerhacke“ betäubt habe. „Damit habe ich diese stets richtig fest am Kopf getroffen und die Tiere sind bewusstlos gewesen“, hielt er fest. Doch auch das bezweifelten die beiden Gutachter, die sechs Schafsköpfe zur Untersuchung mitgenommen hatten. Es seien keine Zeichen für etwaige Gewalteinwirkung festgestellt worden und schon gar keine Hinweise auf einen Bolzenschussapparat.
Gattin vor Polizei: „Zum Betäuben Fleischerhacke“
Die Staatsanwältin wollte schließlich nicht auf die Einvernahme der Gattin verzichten, die vor der Polizei die Methode mit der „Fleischerhacke“ geschildert hatte. „Es gibt noch viele Details zu klären“, sagte die öffentliche Anklägerin, auch hinsichtlich darauf, dass sich der Angeklagte „nicht schuldig“ bekannte und zum Teil grobe Anschuldigungen gegen seine Frau in den Raum stellte. Vertagt, die Fortsetzung folgt am 10. Oktober.









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