Sohn muss in Anstalt

Mit 37 Messerstichen den eigenen Vater getötet

Tirol
05.09.2023 14:11

Ein 39-Jähriger hat sich am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht wegen Mordes verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, im Vorjahr seinen eigenen Vater in der Landeshauptstadt mit einem Kampfmesser getötet zu haben. Der Angeklagte wird in eine Anstalt eingewiesen.

Die Geschworenen stellten einstimmig fest, dass der Mann im September seinen 63-jährigen Vater mit mindestens 37 Stich- und Schnittverletzungen mit einem Kampfmesser getötet hatte. Sie folgten aber mehrheitlich den Ausführungen der Gerichtspsychiaterin, wonach der 39-jährige Angeklagte zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war.

Der 39-Jährige wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Uneinigkeit über Zurechnungsfähigkeit
Über die Zurechnungsfähigkeit hatte im Gericht zuvor Uneinigkeit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung geherrscht, nachdem es dazu verschiedene Gutachten gegeben hatte. Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner stellte die Zurechnungsfähigkeit jedoch eindeutig in Abrede. Sechs der acht Geschworenen waren im Anschluss ihrer Meinung.

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Nicht ich bin der Mörder, sondern die Gewaltfantasie, die mich benutzt hat.

Der Angeklagte

Gewaltfantasien bereits in Vergangenheit
Beim Prozess hatte der Angeklagte jede Schuld von sich gewiesen und auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Selbiges attestierte auch die Gerichtspsychiaterin. Der 39-Jährige beteuerte weiter: „Nicht ich bin der Mörder, sondern die Gewaltfantasie, die mich benutzt hat.“

Der Angeklagte beschrieb, dass er in der Vergangenheit schon öfter gegen Gewaltfantasien gekämpft habe. An jenem schicksalhaften Tag habe er das Gefühl gehabt, dass er die Fantasie kontrollieren könne. Daher sei er zu seinem Vater gefahren, als dieser ihn angerufen habe.

Nach Tat wollte er im Wald leben
Nachdem sie gemeinsam einkaufen gewesen waren, habe ihm die Gewaltfantasie sein Vorgehen diktiert. „Kurz bevor es passiert ist, habe ich überhaupt nichts mehr gespürt“, gab der 39-Jährige, der bereits mehrfach aufgrund seiner psychischen Erkrankung stationär behandelt worden war, gegenüber dem Gericht an.

Der Mann beschrieb, dass er sich nach der Tat geduscht und frisch angezogen habe - die Kleidung habe er selbst mitgenommen, weil er eigentlich zum Schutz seines Vaters in eine andere Stadt fahren wollte. Im Anschluss sei er in den Wald gegangen und wollte dort leben - er habe aber gemerkt, dass er es dort nicht schaffe.

Der Verteidiger des 39-Jährigen hatte keinen Zweifel, dass sein Mandant nicht zurechnungsfähig war. „Er hat keinen Mord begangen“, sagte er und meinte, dass eigentlich die Voraussetzungen vorliegen würden, dass die Staatsanwaltschaft die Mordanklage zurückzieht. Er zitierte verschiedene Gutachten, die ihm Zurechnungsunfähigkeit attestieren.

Staatsanwalt: „,No na ned‘ war es ein Mord“
Der Staatsanwalt wiederum sagte in seinem Eröffnungsplädoyer: „,No na ned‘ war es ein Mord“. Der Angeklagte habe drei Messer dabei gehabt, wovon eines - mit 17 Zentimeter Klingenlänge - laut DNA-Abgleich für die Tat verwendet worden war. Für den öffentlichen Ankläger war klar, dass der 39-Jährige in der Lage war, „Unrecht zu erkennen und danach zu handeln.“ Daher war auch kein Unterbringungsantrag gestellt worden.

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Die Schizophrenie ist eine Naturgewalt, die einen besetzt und die man sich nicht aussucht.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten eine sogenannte „Einfache Schizophrenie“ die mit einem „völligen Versagen“ und dem „Versanden der Persönlichkeit“ einhergehe. Dies lasse sich aus der Biografie des Mannes ableiten. Kastner hatte den Geschworenen erklärt, wie sich ein Mensch mit dieser Erkrankung fühle: „Auf einmal ist da ein Einfluss von draußen, der sein Hirn okkupiert und ihm sagt, was er tun soll. Die Schizophrenie ist eine Naturgewalt, die einen besetzt und die man sich nicht aussucht“, berichtete Kastner.

Für die „Schuldunfähigkeit“ liegen „jedenfalls“ die psychiatrischen Grundlagen vor. Darüber hinaus liege seine „Gefährlichkeit zweifelsohne auf der Hand“, verdeutlichte Kastner die Schwere der psychischen Störung.

Mann ging zur Polizei und sprach von Mord
Das 63-jährige Opfer war damals tot in seiner Wohnung in Innsbruck aufgefunden worden, nachdem sich Verwandte Sorgen gemacht hatten. Die Beamten waren über den Balkon in die Wohnung im Innsbrucker Stadtteil Hötting gelangt, wo die Leiche schließlich entdeckt wurde. Laut Obduktion verstarb der Mann an einer Bluteinatmung, zudem waren Venen und Arterien durchtrennt. Das Opfer hatte außerdem „klassische Abwehrverletzungen“.

Der 39-Jährige war schließlich selbst bei der Polizei aufgetaucht und hatte dort angegeben, einen Mord begangen zu haben.

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