Das am Mittwoch von der türkis-grünen Bundesregierung vorgestellte Paket zur Eindämmung der Mieten hat eine brisante Hürde zu überwinden. Denn wie der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf zeigt, ist die Neuregelung als Verfassungsbestimmung angelegt. Das heißt, die Koalition benötigt für einen Beschluss die Zustimmung von SPÖ oder den Freiheitlichen.
Dass es eine Verfassungsbestimmung braucht, begründet man in der ÖVP mit entsprechenden juristischen Empfehlungen. Immerhin wird mit dem Paket auch in Verträge eingegriffen.
Koalition schließt auch einfachgesetzliche Regelung nicht aus
Ganz ausschließen will man aber nicht, dass allenfalls noch eine einfachgesetzliche Regelung gewählt wird, sollte man sich mit der Opposition nicht einigen. Aus dem Justizministerium hieß es, die Änderungen hätten Auswirkung auf eine Vielzahl bestehender Verträge. Durch die Ausgestaltung als Verfassungsbestimmung solle die zu beschließende Regelung rechtlich abgesichert werden.
Opposition vorerst abwartend
Vom Mietdeckel an sich war die Opposition am Mittwoch noch wenig begeistert. Nunmehr ist man dabei, den erst seit Mittwochabend vorliegenden Gesetzesentwurf zu studieren. In der FPÖ legte man sich nicht fest, da man die Materie noch genauer ansehen wolle. Das weitere Vorgehen werde in der Ausschussarbeit entschieden.
Nicht freundlicher fiel die Reaktion der SPÖ auf, für die sich ihr geschäftsführender Klubobmann Philip Kucher per Aussendung zu Wort meldete. Es komme für seine Partei nicht in Frage in die Verfassung zu schreiben, dass die Mieten jedes Jahr erhöht werden. Damit werde auch für die Zukunft verhindert, dass mit einfacher Mehrheit Mieten gesenkt oder Mieterhöhungen ausgesetzt werden können. Eine Entkoppelung der Mieten vom Verbraucherpreisindex wäre politisch de facto verhindert. Die SPÖ würde dagegen alle Mieterhöhungen zurücknehmen.
Die Regierung hat sich auf folgende Maßnahmen geeinigt:
Der Gesetzesentwurf war ja am MIttwoch nach einer Sondersitzung des Nationalrats eingebracht worden und wird nun im zuständigen Ausschuss beraten.
Mieten dürfen nicht unbeschränkt aufgestockt werden
Bei dem Gesetz geht es ja nicht nur darum, dass die Mieten die kommenden drei Jahre nicht mehr als jeweils fünf Prozent steigen dürfen. Es wird auch die Berechnungsmethode in mehreren Punkten umgestellt. Auch dürfen etwa bei Kategorie- und Richtwertmieten selbst nach Ablauf der drei Jahre Mieten nicht unbeschränkt aufgestockt werden.
Kategoriemieten: Nur mehr eine Erhöhung pro Jahr
Fällt der jeweilige Wert über fünf Prozent aus, darf nur die Hälfte dieses Satzes dem Mieter vorgeschrieben werden. Wenn sich also ein Anpassungswert von beispielsweise sechs Prozent ergibt, können nur 5,5 Prozent verlangt werden. Auch werden künftig Richtwerte jährlich und nicht mehr alle zwei Jahre valorisiert, damit es zu keinen so großen Sprüngen wie aktuell kommt. Bei Kategoriemieten wiederum kann es laut dem Gesetz künftig nur noch eine Erhöhung pro Jahr geben.
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