Invasive Arten

In Salzburg dürfen Flusskrebse nun auf den Teller

Salzburg
07.08.2023 14:26

In Salzburg dürfen ab 1. September Marmorkrebse, Signalkrebse und Kamberkrebse in der Gastronomie verzehrt werden. Das Land hat am Montag für sechs Jahre eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie soll die Population der drei invasiven Arten niedrig halten und ihre weitere Ausbreitung in den heimischen Gewässern verhindern. Allerdings gelten strenge Regeln - vor allem für den Transport der Krebse in die Küchen. Dieser war laut einer EU-Richtlinie bisher nicht erlaubt.

Die Gefahr, dass ein Krebs entkommt und ein krebsfreies Gewässer besiedelt, wurde lange als zu hoch angesehen. So gelten beispielsweise Marmorkrebse als sehr anpassungsfähig. Sie können sich ohne Männchen fortpflanzen und haben wenig natürliche Fressfeinde. So reicht ein einziges Exemplar aus, um ein Gewässer langfristig zu besiedeln und heimische Krebsarten auszurotten - den Steinkrebs etwa.

Krebse müssen gesichert transportiert werden
Darum sieht die Verordnung vor, dass Krebse unmittelbar nach dem Fang in fest verschlossenen Behältern verwahrt werden müssen. Und sie müssen unverzüglich nach der Anlieferung am Ort der Nutzung getötet werden. Ihr Fang und ihr Transport ist nur den Bewirtschaftern des jeweiligen Fischgewässers erlaubt - oder mit deren Erlaubnis auch Personen aus dem Gastgewerbe. Diese müssen aber zuvor im Umgang mit den Krebstierarten und den dabei entstehenden Gefahrenpotenzialen unterwiesen werden.

Zugleich gibt es geografische Grenzen: Der Transport lebender Tiere darf nur in dem Bezirk, indem das Fischwasser liegt, und in den angrenzenden Bezirken erfolgen. Gebietsfremde invasive Arten verdrängen heimische Tiere und Pflanzen. Oft gelangen sie durch Unachtsamkeit oder mangelndes Wissen in heimische Ökosysteme - Krebse etwa aus Gartenteichen oder Aquarien.

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