Nach Schuldspruch

Thunberg kämpferisch: „Werden nicht nachgeben!“

Ausland
25.07.2023 11:43

Nach dem Gerichtsurteil, in dem die Umweltaktivistin Greta Thunberg in Malmö wegen Missachtung der Strafverfolgungsbehörden zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, zeigte sich die Schwedin in einem Statement entschlossen, mit ihrem Protest weiterzumachen: „Wir werden deswegen auf keinen Fall nachgeben“, erklärte sie vor der Presse. 

Thunberg wurde des „Verbrechens des Ungehorsams gegenüber Recht und Ordnung“ für schuldig befunden. Die Entscheidung vor Gericht überraschte sie nicht. „Wir wissen, dass das, was wir tun, unter Umständen so gesehen wird, aber im Moment haben wir keine Gesetze, die uns langfristig vor der selbstzerstörerischen Gier schützen, der wir die volle Kontrolle über die Welt überlassen haben“, erklärte die Aktivistin. 

Greta Thunberg wird während des Protests in Malmö von Polizisten von der Straße getragen. (Bild: AP)
Greta Thunberg wird während des Protests in Malmö von Polizisten von der Straße getragen.

Thunberg fasste Strafe von rund 200 Euro aus
Thunberg hatte am 19. Juni gemeinsam mit einem Dutzend anderer Demonstranten die Straße zum Ölhafen in der schwedischen Stadt Malmö blockiert. Während der Demonstration forderte die Polizei die Demonstranten auf, die Fahrbahn wieder freizugeben. Diejenigen, die sich weigerten, wurden festgenommen. Am Montag wurde Thunberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze von je 50 Schwedischen Kronen (ca. 4 Euro) verdonnert. Die Höchststrafe für die Aktion Thunbergs wären sechs Monate Haft gewesen.

Aktivistin warnt vor Notlage für „Leben, Gesundheit und Eigentum“
„Es ist absurd, dass diejenigen, die im Einklang mit der Wissenschaft handeln und die Kraftstoffindustrie physisch blockieren, den Preis dafür zahlen müssen“, fügte sie hinzu. Sie hält ihr Vorgehen für gerechtfertigt: „Ich glaube, dass wir uns in einer Notlage befinden, die Leben, Gesundheit und Eigentum bedroht. Unzählige Menschen und Gemeinschaften sind sowohl kurzfristig als auch langfristig gefährdet."

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