April 2021: Einreisende aus Hochinzidenzgebieten mussten zu dieser Zeit in eine zehntägige Quarantäne. Das hätte dem Angeklagten zu lange gedauert. Er wollte diese Coronabestimmung umgehen, stiftete dafür einen Bundesheerler an. Über zwei Jahre später kommt es jetzt zum Prozess in Wien.
Die Corona-Pandemie gilt als beendet. Maskenpflicht, Kontaktverbote und Einreisebestimmungen gehören längst der Vergangenheit an. Letzteres beschäftigt das Wiener Landesgericht aber immer noch. Ein 39-Jähriger hat im April 2021 - damals war nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne vorgesehen - einen Grenzsoldaten in Nickelsdorf (Bgld.) dazu bestimmt, ihn einfach durchzuwinken. Ohne Kontrolle.
„Wir haben tausende Autos kontrolliert“
Ein Mitangeklagter soll dem 39-Jährigen den Kontakt zum Grenzsoldaten hergestellt haben. Vor Gericht ließ er sich nicht blicken, war auch für seine Anwältin nicht greifbar. An den erschienenen Angeklagten könne sich der junge Grundwehrdiener überhaupt nicht mehr erinnern: „Wir haben da tausende Autos kontrolliert.“ Außer das Auto kommend aus dem Kosovo ...
Faktengeständnis und Unschuldbekenntnis
„Ich weiß, dass das nicht okay ist. Ich war selbstständig in der Zeit und hatte viele Termine“, räumt der angeklagte Geschäftsführer einer Baufirma ein, legt dennoch kein Schuldbekenntnis hab. Sein Verteidiger erklärt das Faktengeständnis: „Ein Gesetz, das nicht mehr gilt, nach dem kann man kein Vergehen begehen. Es muss die Strafbarkeit zum Tatzeitpunkt, aber auch zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gegeben sein.“
Der Schöffensenat ist da anderer Meinung: Die angeklagte Anstiftung zum Amtsmissbrauch war damals strafbar und ist es auch heute. Aber der Richter ist sich trotzdem sicher: „Das war ein einmaliger Ausrutscher“. Im Rahmen einer Diversion muss der Familienvater 1000 Euro zahlen.
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