Am Freitagvormittag sind jene beiden jugendlichen Verdächtigen (14 und 17) aus der U-Haft entlassen worden, die einen Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade geplant haben sollen. Die Verdächtigen müssen demnach ein Deradikalisierungsprogramm bei dem Verein Neustart besuchen. Mit dem aktuellen Gerichtsbeschluss befinden sich damit alle drei, gegen die wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt wird, vorerst wieder in Freiheit.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Das Oberlandesgericht Wien entscheidet in den nächsten Tagen, ob der aktuelle Beschluss gekippt wird.
17-Jähriger bestreitet Tat
Der Verteidiger des 17-Jährigen, Markus Sommerauer, äußerte sich am Freitag zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten. Der 17-Jährige bestreite sämtliche gegen ihn gerichteten Anschuldigungen, sagte Sommerauer: „Hier wird etwas behauptet, das es nicht gibt. Es wurde nie ein Anschlag geplant.“
„Kein belastendes Material“
Der 17-Jährige und sein drei Jahre älterer Bruder sollen laut Anwalt vergangenen Samstagmittag unsanft aus dem Schlaf geweckt worden sein, indem Spezialkräfte der Polizei die Wohnungstür aufbrachen und die beiden festnahmen. Bei der durchgeführten Hausdurchsuchung sei „kein belastendes Material, vor allem keine Schusswaffen“ sichergestellt worden. Gefunden wurden Airguns, Messer, Wurfsterne, eine Axt und ein Säbel, letztgenannte zwei Waffen bei dem 14-Jährigen unter dem Bett.
Der 17-Jährige bestreitet auch, ein Anhänger der radikalislamischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu sein. „Er war auch nie in einschlägigen Telegram-Chats“, meinte Sommerauer, der damit einen Bericht der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zurückwies, demzufolge sich der 17-Jährige als „Abdullah“ mit neun weiteren Islamisten unter anderem aus der Ukraine, Belgien, der Türkei und Großbritannien im Internet ausgetauscht und Anschlagspläne gewälzt haben soll. „Dazu gibt es nichts im Akt. Es gibt keine Chats, es gibt keine Screenshots.“
„Es gibt einzig und allein eine Zusammenfassung der DSN, die sich auf angebliche Informationen eines ausländischen Nachrichtendienstes bezieht. Damit wird eine gewisse Beweislage aufgebaut, aber die Quelle wird nicht offengelegt“, hielt der Jurist fest.
Mit Ukrainer gechattet
Sommerauer räumte lediglich ein, sein Mandant habe mit einem vorgeblich 15-jährigen Ukrainer gechattet, allerdings in keiner Gruppe. Er sei von diesem angeschrieben worden, man habe sich zunächst über Belanglosigkeiten, dann über den Krieg in der Ukraine unterhalten. Als ihm sein Chat-Partner eines Tages einen Link zu einer Gruppe mit dem IS-Logo zugeschickt habe, sei er der Gruppe nicht beigetreten und habe den User blockiert.
17-Jähriger bestreitet Ankauf von Sturmgewehr
Der 17-Jährige bestreitet explizit den ihm unterstellten beabsichtigten Ankauf eines Sturmgewehrs. Der Jugendliche habe sich - entgegen der Darstellung der DSN - nicht um eine AK-47 bemüht, versicherte sein Rechtsbeistand. „Die Familie ist gut integriert. Religion war in der Familie kein Thema. Der Vater ist nicht einmal Moslem“, erwiderte Sommerauer auf die Frage nach der religiösen Gesinnung seines Mandanten.
14-Jähriger „lernt noch“
Vor der Polizei gab jedoch der 14-Jährige an, er versuche fünfmal am Tag zu beten, bezeichne sich als „schon gläubig“. Von der LGBTQ-Community halte er nicht viel: Der Jugendliche sei kein Fan davon, er möge sie „eigentlich nicht“. Sein Anwalt versuchte die Aussage bereits vor wenigen Tagen zu entschärfen: „Er mag zwar keine Homosexuellen, aber er akzeptiert alles andere. Das ist halt sein Ausdruck gewesen. Aber er ist 14 Jahre alt, er lernt noch, er ist noch im Aufbau.“
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