Stammt aus Jahr 1925

Regierung will Amtsgeheimnis bis Herbst abschaffen

Politik
20.06.2023 09:45

Österreichs Regierung will das Amtsgeheimnis spätestens im Herbst abschaffen. In den kommenden Wochen soll ein entsprechender Gesetzesentwurf präsentiert werden. Es habe „viel an Überredungskunst gebraucht“, sagt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im „Business-Talk“ der Beratungsagentur C3 von Thomas Prantner. Einige Menschen hätten Sorgen gehabt.

Das Amtsgeheimnis stammt bereits aus dem Jahr 1925. Es besagt, dass Amtsträgerinnen und Amtsträger über ihnen bekannt gewordene Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wenn ein öffentliches Interesse an der Geheimhaltung besteht. Auch ein überwiegendes Interesse anderer Menschen ist dafür ausreichend. Eine Verletzung des Amtsgeheimnisses kann sowohl dienstrechtliche als auch arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. 

Österreich ist Europas letzte Demokratie mit einem solchen Gesetz, das Verfassungsrang hat. „Wir befinden uns bei der Informationsfreiheit auf den letzten Metern. Ich gehe davon aus, dass spätestens im Herbst der parlamentarische Prozess starten kann“, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Montagabend während des C3-Talks.

An der Abschaffung wird seit Jahren gearbeitet. Zuletzt drehten Edtstadler und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) etliche Runden bei Ländern, Gemeinden und Städten. Vor allem in den Gemeinden ist der Widerstand aufgrund des befürchteten Bürokratieaufwands hoch.

Kein Verstecken mehr
Deshalb habe es „viel an Überredungskunst gebraucht, für diejenigen, die Sorgen hatten“, sagte Edtstadler. Künftig könne sich die Verwaltung nicht mehr hinter dem Amtsgeheimnis verstecken. Die Verfassungsministerin kündigte an, an Justizthemen dranbleiben zu wollen. In Verfahren müssten Beschuldigtenrechte gestärkt werden, aus Strafakten solle etwa nicht zitiert werden dürfen. Zudem brauche es eine Reform der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), wobei sie nicht mehr mit Reformen in dieser Legislaturperiode rechnet.

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