Konsumentenschützer haben die Brau-Union geklagt und Recht bekommen: Die Werbung für das „CO2-neutral gebrautes“ Gösser-Bier aus Leoben sei irreführend.
Die Traditionsbrauerei in Leoben-Göss gilt in Sachen Nachhaltigkeit als Leuchtturm in der heimischen Bierlandschaft. Es gibt eine große Solarthermieanlage, Strom stammt nur aus erneuerbaren Quellen, 90 Prozent der Abwärme wird wiederverwendet.
Was zählt zum Brauprozess?
Selbstbewusst bewirbt die Brau-Union als Eigentümer das Gösser-Bier als „CO2-neutral gebraut“. Daran stieß sich aber der Verein für Konsumentenformation (VK) und brachte im Vorjahr über das Sozialministerium Klage wegen irreführender Werbung ein: Denn vor- und nachgelagerte Prozesse, insbesondere das energieintensive Mälzen (Gösser kauft das Malz zu), seien nicht Teil dieser Rechnung - Konsumenten würden unter „Brauen“ aber den gesamten Herstellungsprozess verstehen und nicht wie die Brau-Union nur die Verarbeitung von Wasser, Hopfen und Malz.
Wie der VKI nun mitteilte, hat er beim Landesgericht Linz Recht bekommen: Durchschnittlich informierte Verbraucher würden das Mälzen als Teil des Brauprozesses sehen - und bei diesem könne eben nicht auf fossile Energie verzichtet werden. Die Brau-Union gibt sich nicht geschlagen und hat das Urteil vollumfänglich anfechten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.