Nicht nur für frischgebackene Maturanten ist ein Studium möglich, sondern auch für Menschen mitten im Berufsleben. Sie können ein Selbsterhalterstipendium beantragen. Die wichtigsten Infos dazu hat Julia Rodlauer-Karner, Expertin für Bildung und Betriebssport bei der Arbeiterkammer Steiermark.
Möchte man nach einigen Jahren in der Berufstätigkeit doch noch ein Studium beginnen, kann das Selbsterhalterstipendium beantragt werden. Anspruch darauf haben Studierende, die sich mindestens vier Jahre mit mehr als 11.000 Euro Einkommen (brutto minus Sozialversicherung und 132 Euro Werbungskostenpauschale) pro Jahr selbst erhalten haben.
Achtung: Für Anträge bis zum 31. August 2024 ist aufgrund der Übergangsbestimmung noch ein Einkommen in Höhe von mindestens 8580 Euro jährlich ausreichend.
Stipendium nur bis zum 38. Lebensjahr
Zum Antragszeitpunkt muss das Studium bereits betrieben werden. Die Altersgrenze erhöht sich mit jedem Jahr Selbsterhalt um ein Jahr, bis maximal zum 38. Lebensjahr. Nach dem 2. Semester im Bachelorstudium müssen 30 ECTS bzw. 14 Semesterwochenstunden als erfolgreich absolviert nachgewiesen werden.
Außerdem ist eine Zuverdienstgrenze bis 15.000 Euro im Kalenderjahr einzuhalten. Die monatliche Höchstbeihilfe beträgt 891 Euro, ab Vollendung des 27. Lebensjahres monatlich höchstens 923 Euro. Das Einkommen der Eltern spielt bei diesem Stipendium, im Gegensatz zur gewöhnlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer. Experten der steirischen Arbeiterkammer geben wöchentlich in der „Krone“ nützliche Tipps zu allen möglichen Fragen, die Steirer im Alltag beschäftigen: von Arbeit über Wohnen bis zu Freizeit und Urlaub.
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