Tausende Euro Schaden

„Handwerker“ lenkte ab: Komplize plünderte Wohnung

Steiermark
24.05.2023 20:18
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Still und heimlich schlich sich ein Dieb in die Wohnung einer 78-Jährigen, während sie im Badezimmer ins Gespräch mit einem falschen Handwerker verwickelt wurde.

Die beiden vermeintlichen Handwerker hatten ihr Vorhaben Montagvormittag gut geplant: Gegen 10 Uhr läutete einer der Herren in Arbeitskleidung an einer Wohnungstüre einer 78-jährigen Dame im Grazer Bezirk Gries, gab an, wegen Schimmel hier zu sein.

Schubladen im Wert von Tausenden Euro leer geräumt
Die Frau ging unter diesem Vorwand mit dem Mann ins Badezimmer, wo sie der Unbekannte in ein Gespräch verwickelte. Währenddessen dürfte sein Komplize die Wohnung still und heimlich betreten und die Schubladen geleert haben.

Der Frau fiel erst zwei Tage später auf, dass ihr Goldmünzen und Bargeld im unglaublichen Wert von mehreren Tausend Euro fehlten. Sie erstattete Anzeige, die Ermittlungen dazu laufen.

So schützen Sie sich

Nicht vom Äußeren und Auftreten täuschen lassen: Trickdiebe kommen als Vertreter einer Behörde, als Mitarbeiter der Gaswerke oder als Bankangestellte, sind sehr freundlich und hilfsbereit, erwecken Vertrauen - nützen ihre Opfer aber skrupellos aus!

Wie verhalten Sie sich richtig?

  • Lassen Sie niemals fremde Personen in ihre Wohnung oder ihr Haus. Gas-, Strom, Heizungsableser werden rechtzeitig schriftlich angekündigt.
  • Legen Sie immer eine Sperrkette vor, wenn Sie Fremden die Tür öffnen. Ein Glas Wasser oder einen Zettel kann man auch durch einen Türspalt reichen!
  • Lassen Sie sich einen Dienstausweis - auch von Beamtinnen und Beamten in Uniform - immer zeigen.
  • Blicken Sie zuerst durch den Türspion und entscheiden Sie erst dann, ob Sie die Tür öffnen.
  • Betätigen Sie nicht den Türöffner, ohne sich vorher zu überzeugen, wer Einlass begehrt.
  • Nachbarschaftshilfe und das Wissen um das Recht der Selbsthilfe können Straftaten verhindern.
  • Ein entschiedenes Nein, ein energisches Wegweisen einer ungebetenen Besucherin oder Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können ebenfalls eine Straftat verhindern.
  • Falls Sie zu einer Unterschrift aufgefordert werden, lesen Sie alles in Ruhe durch.
  • Nehmen Sie nur Lieferungen an, von denen Sie wissen, dass sie von einem Familienmitglied bestellt worden sind oder zu deren Annahme Sie eventuell von einem Nachbarn ausdrücklich aufgefordert wurden.
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