Ab November in Kraft

EU beschließt neue Kennzeichnung für Lebensmittel

Ausland
29.09.2011 16:22
Verbraucher können Dickmacher und Kalorienbomben im Supermarkt künftig leichter erkennen. Auf Verpackungen von Lebensmitteln und Getränken müssen bald Angaben zu Fett, Zucker, Salz, Kohlenhydraten sowie der Kaloriengehalt stehen. Die EU-Minister haben am Donnerstag in Brüssel einstimmig neue Regeln zur Kennzeichnung beschlossen. Die Verordnung wird voraussichtlich im November in Kraft treten und soll gegen das Übergewicht in Europa helfen.

Um der Industrie die Umstellung zu erleichtern, werden die Vorgaben aber erst 2014 Pflicht, die Regeln für Nährwertangaben erst 2016. Zwar haben nach EU-Angaben bis zu 70 Prozent aller Produkte bereits Tabellen mit Angaben zum Inhalt aufgedruckt, häufig mit Richtwerten für den Tagesbedarf. Die von der EU festgelegten Angaben müssen allerdings in Zukunft verpflichtend auf die Verpackung.

Hersteller dürfen zudem Lebensmittel-Imitate wie Analogkäse nicht mehr als Käse bezeichnen. Für Allergiker muss die Branche allergieauslösende Stoffe besonders hervorheben. Produkte mit Koffein, wie Energy-Drinks, müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen. Genau angegeben werden muss nun auch die Herkunft von jeder Art von Frischfleisch - bisher galt das nur für Rindfleisch. Das Europaparlament hatte der neuen Regelung bereits im Sommer zugestimmt.

Keine Lebensmittel-Ampel
Die von Verbraucherschützern geforderte Lebensmittel-Ampel ist in der EU schon seit einem Jahr vom Tisch, weil sie keine Mehrheit fand. Sie würde die Verbraucher auf der Packung farblich darüber informieren, ob der Salz-, Zucker- und Fettgehalt im grünen, gelben oder roten Bereich ist.

Verbraucherschützer kritisieren den Beschluss daher als "Augenauswischerei" und verlangen farbliche Markierungen, Angaben auf der Vorderseite und größere Schrift. Laut EU-Vorgabe müssen die Angaben in einer Tabelle je 100 Gramm oder 100 Milliliter erfolgen, die Schrift muss eine Mindestgröße haben.

Alkoholische Getränke vorerst ausgenommen
Zusätzliche Angaben pro Portion bleiben erlaubt. Die Industrie kann auch weiterhin kennzeichnen, wie viel Prozent des durchschnittlichen Tagesverbrauchs einer 40 Jahre alten Frau damit abgedeckt sind. Die vom EU-Parlament geforderte Pflicht dazu setzte sich aber nicht durch. Das gilt auch für die Forderung von Verbraucherschützern, die Angaben auf der Vorderseite der Verpackung vorzuschreiben. Alkoholische Getränke sind von der Verordnung vorerst ausgenommen.

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