Zuerst eine erzwungene Abtreibung, dann will die Frau von zwei verschiedenen Männern vergewaltigt worden sein. Einem wollte sie daraufhin „eine Lektion erteilen“ und versetzte ihm mit einem Gemüsemesser Stiche - töten wollte sie ihn aber nicht, weint sie vor Gericht in Wien. Die Staatsanwaltschaft klagt versuchten Mord an.
„Das war schon eine besondere Verkettung von Ereignissen“, beschreibt Gerichtspsychiater Peter Hofmann die Vorgeschichte des angeklagten Mordversuchs. Schon vor Jahren glitt die 32-Jährige ins Drogenmilieu ab, machte auch immer wieder einen Entzug.
Zweimal vergewaltigt?
Die besagte Verkettung vor der Tat: Ihr Ex-Freund soll sie zwei Wochen zuvor zu einer Abtreibung gedrängt haben. Während sie sich über das Familienglück freute, lehnte er ein Kind strikt ab. Es folgte die Trennung. Sie lernte jemand Neuen kennen. Beim ersten Treffen soll er versucht haben, sie hinter einer Kirche zu vergewaltigen. Als sie sich einen Tag später an einen Bekannten wandte, kam es auch da zum Sex - über die Einvernehmlichkeit wird gestritten.
Er hat mich angegrinst. Mit dem gleichen Gesichtsausdruck, als er auf mir gelegen ist.
Angeklagte im Landesgericht Wien
Die beiden tranken Alkohol, sie wachte nackt auf. „Sie ist der Meinung, dass er sie in der Nacht zuvor vergewaltigt hat“, so die Staatsanwältin. Ermittlungen werden gegen das - in diesem Verfahren - Opfer nicht geführt. Es könne nicht mehr festgestellt werden, ob der Geschlechtsverkehr erzwungen war. Davon ist aber die Angeklagte fest überzeugt und schluchzt hysterisch: „Ich wurde vergewaltigt von ihm!“
Zusammentreffen eskalierte
Sie traf den 48-Jährigen am nächsten Tag in einem „Drogenhaus“ im 16. Bezirk. Da hielten sich beide viel auf, kauften und konsumierten Drogen mit Gleichgesinnten. „Er hat mich angegrinst. Mit dem gleichen Gesichtsausdruck, als er auf mir gelegen ist“, weint die Frau im Landesgericht Wien. Da stach sie zweimal zu - in den Oberschenkel und die Nierenregion. Stiche, die geeignet gewesen wären, den Mann zu töten.
„Sie ist keine Mörderin“
„Ich wollte ihn leicht verletzen. Ich wollte ihn nicht töten. Ich wollte ihm eine Lektion erteilen, damit er sowas nicht mehr macht“, so die 32-Jährige und bestreitet unisono mit ihrem Verteidiger Rudolf Mayer jede Tötungsabsicht: „Sie ist keine Mörderin. Sie ist ein armes, gequältes Mädl, das ausgenutzt worden ist.“
Das Schwurgericht folgt den Forderungen der Verteidigung, verurteilt die Frau wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren teilbedingter Haft - acht Monate davon fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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