Geld für Betroffene

Zahnärztin wollte HIV-Positive nicht behandeln

Wien
20.03.2023 08:38

Weil sie eine Zahnärztin zunächst nicht behandeln wollte, erhält eine HIV-Positive 1500 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung. Das urteilte das Bezirksgericht Wien-Döbling. Die Betroffene hat ihre Infektion in einem standardisierten Fragebogen angegeben. 

Daraufhin wurde ihr zunächst die Behandlung verweigert. Schließlich wurde der Frau ein Termin am Ende des Tages angeboten, da noch spezielle Hygienemaßnahmen getroffen werden müssten. „Die ganze Situation war demütigend und stigmatisierend. Als Patientin erwarte ich mir einen respektvollen Umgang und eine Behandlung so wie alle anderen auch“, sagte die Betroffene. Sie wandte sich an die Aids Hilfe Wien und an den Klagsverband, weil sie die Diskriminierung nicht akzeptieren wollte.

Schlichtungsversuch gescheitert
2019 war bereits ein Schlichtungsversuch vor dem Sozialministeriumsservice gescheitert. Die HIV-Positive klagte daraufhin auf Schadenersatz aufgrund einer Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Die Infektion fällt als chronische Erkrankung rechtlich unter das Diskriminierungsmerkmal Behinderung. Vier Jahre später bekam die Frau nun Recht und 1500 Euro Schadenersatz zugesprochen.

„Ich freue mich sehr über das positive Urteil, mit dem das Gericht unserer Klägerin vollen Schadenersatz zuspricht“, sagte Theresa Hammer, Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands. „Leider erleben HIV-positive Menschen immer wieder Diskriminierung bei Gesundheitsdienstleistungen. Dagegen kann man sich wehren, notfalls auch vor Gericht, wie unsere Mandantin zeigt.“ Im Vorjahr betrafen die Berichte über Ungleichbehandlung, die an die Aids Hilfen gingen, vor allem Vorfälle bei Ärztinnen, Ärzten, in Krankenhäusern oder bei Kur- oder Reha-Aufenthalten (65,7 Prozent). Weitere Meldungen kamen aus den Bereichen Privat/Freizeit (17,2 Prozent), Beruf (8,5 Prozent), Medien/Internet (5,7 Prozent) sowie Behörde/Versicherung (2,9 Prozent).

Zitat Icon

Leider erleben HIV-positive Menschen immer wieder Diskriminierung bei Gesundheitsdienstleistungen. Dagegen kann man sich wehren, notfalls auch vor Gericht.

Theresa Hammer, Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands

Vorurteile und falsche Informationen
„In unseren Beratungen hören wir immer wieder, dass HIV-positiven Menschen unter Verweis auf vermeintliche Hygienestandards eine zahnärztliche Behandlung verwehrt wird. Dahinter stecken oft Vorurteile und falsche oder veraltete Informationen. So sind HIV-positive Menschen, deren Viruslast aufgrund moderner Medikamente nicht nachweisbar ist, gar nicht ansteckend“, sagte Barbara Murero-Holzbauer, juristische Mitarbeiterin der Aids Hilfe Wien und zugleich Vorstandsmitglied beim Klagsverband.

 Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beklagte Zahnärztin hat Berufung eingelegt, weshalb das Verfahren nun in die zweite Instanz vor das Wiener Landesgericht geht.

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