Denkmal beschmiert
Aktivisten benutzten für Protestaktion kein Erdöl
Die Flüssigkeit, mit der Klimaschützer am Samstag unweit des deutschen Bundestags in Berlin ein Denkmal zum Grundgesetz beschmiert hatten, war nach Angaben der Polizei kein Erdöl.
„Bei der Flüssigkeit handelte es sich um Tapetenleim und Dispersionsfarbe“, sagte ein Sprecher der Polizei am Sonntag. Die Gruppe „Letzte Generation“ hatte am Samstag mitgeteilt, Unterstützer hätten die Glasskulptur „Grundgesetz 49“ vor dem Jakob-Kaiser-Haus „in Erdöl getränkt“.
Teile der Gedenkstätte beschmiert
Nach Angaben der Polizei hatten sie Teile der Gedenkstätte beschmiert beziehungsweise übergossen. Die Polizei habe Proben der Flüssigkeit genommen, die dann analysiert worden seien. Außerdem hatten die Aktivistinnen und Aktivisten Glasflächen des Denkmals mit Plakaten beklebt, unter anderem mit dem Schriftzug „Erdöl oder Grundrechte?“
Zu der Glasskulptur „Grundgesetz 49“ an der Spreepromenade gehören 19 jeweils rund drei Meter hohe Glasscheiben. Darin sind die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes mit Laser eingraviert.
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In einem auf Twitter veröffentlichten Video der Klima-Demonstranten ist zu sehen, wie sie aus Eimern eine dunkle Flüssigkeit auf die Glaswände des Denkmals kippen. Die Klimaschutz-Aktivisten werfen der Bundesregierung vor, sich nicht an die Verpflichtung aus dem Grundgesetz zu halten, Lebensgrundlagen und Freiheit der Menschen zu schützen.
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