Keine Symbolstrafe
Tötung von Schwarzer in USA: Haft für Ex-Polizist
Ein ehemaliger US-Polizist ist wegen seiner Beteiligung an der Tötung der Afroamerikanerin Breonna Taylor im Jahr 2020 zu 33 Monaten Haft verurteilt worden. Schockierend: Das Justizministerium hatte eigentlich nur eine symbolische Haftstrafe von einem Tag gefordert.
In den USA sorgt tödliche Polizeigewalt gegen Schwarze immer wieder für Empörung: Taylors Tod und der Tod von George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis im Mai 2020 standen im Mittelpunkt einer Protestwelle in den USA gegen Polizeigewalt und Rassismus unter dem Motto Black Lives Matter.
Bezirksrichterin Rebecca Jennings verkündete das Urteil gegen Brett Hankison am Montag, wie die Zeitung „Louisville Courier Journal“ berichtete. Damit lehnte sie eine Empfehlung des US-Justizministeriums ab, Milde walten zu lassen und den Ex-Polizisten lediglich zu einer symbolischen Haft von einem Tag zu verurteilen.
Ikone der Protestbewegung
Taylor war im März 2020 von weißen Polizisten erschossen worden, die bei einer nächtlichen Drogenrazzia ihre Wohnung in Louisville im US-Staat Kentucky gestürmt hatten. Sie wurde später zu einer Ikone der Protestbewegung Black Lives Matter (Das Leben von Schwarzen zählt). Hankison war im November des Verstoßes gegen die Bürgerrechte in einem Fall schuldig gesprochen und verurteilt worden.
Hankisons Schüsse hatten Taylor zwar nicht getroffen, doch feuerte er blind durch ein von Vorhängen und Jalousien verdecktes Schlafzimmerfenster. Neben ihm wurden vier weitere Polizisten angeklagt. Taylors Freund hatte bei der Razzia einen Überfall vermutet und mit seiner Waffe, die er legal besaß, das Feuer eröffnet. Die Beamten schossen zurück und trafen Taylor tödlich, während ihr Freund unverletzt blieb.
Ministerium mischte sich in Strafverfahren ein
Der Leiter der Bürgerrechtsabteilung des Justizministeriums unter US-Präsident Donald Trump hatte in einem ungewöhnlichen Vorstoß die Richterin in der vergangenen Woche gebeten, Hankison lediglich zu einer Strafe in Höhe der bereits verbüßten Haftzeit zu verurteilen – also zu dem einen Tag, den er bei seiner Festnahme bereits im Gefängnis verbracht hatte.
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