In Klagenfurt gehen bei den Hundebesitzern die Wogen hoch. Ihnen wurde in den letzten Tagen per Rsb-Brief mitgeteilt, dass die Hundesteuer von 40 auf 60 Euro erhöht wird.
Während es in Villach kommenden Samstag die zweite Tiertafel für einkommensschwache Hundebesitzer gibt, eine Aktion, die auch auf ganz Kärnten ausgeweitet werden soll, wurde in Klagenfurt kurzerhand die Hundesteuer um 20 Euro angehoben. Zudem wurde den Hundebesitzern die Erhöhung per teurem Rsb-Brief mitgeteilt, der Erlagschein wird noch extra geschickt.
Die Hundesteuer musste für Klagenfurt angepasst werden. Das wurde im Stadtsenat und Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Philipp Liesnig, Vizebürgermeister und Finanzreferent
In der Hundeszene brodelt es: „Mit welcher Begründung frage ich mich!“ „Das ist reine Beschaffungsaktion.“ „In Zeiten von Teuerungswelle und horrenden Energiekosten eine Frechheit.“ „Wir fordern eine Stellungnahme vom Bürgermeister!“ „Eine Erhöhung um 50 Prozent ist zuviel, jetzt kann ich für meine beiden Hunde 120 Euro zahlen.“
Derzeit gebe es 4400 gemeldete Hunde in der Landeshauptstadt, dem gegenüber stehen 244 Gassimaten und fünf Hundefreilaufzonen. Wer einen Vierbeiner aus dem Tierheim hat, ist für das laufende Jahr nach Vorlage eines Nachweises sowie für die zwei Folgejahre von der Hundeabgabe befreit. Für Wachhunde, die die Schutzhundeprüfung I absolviert haben, braucht man nur 22 Euro zahlen.
Von Stadt zu Stadt verschieden
Anders schaut es in Villach aus. In der Draustadt bleibt die Hundesteuer mit 40 Euro konstant. Für Hunde in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes zahlt man 10 Euro. Es gibt 178 Gassimaten, drei Hundezonen, wobei eine vierte heuer geplant ist und einen Hundebadeplatz beim Ossiacher-See Ausfluss.
In St. Veit/Glan sind 43,60 Euro für den Hund zu berappen, für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes tätig sind, 21,80 Euro. In Feldkirchen beträgt die Hundesteuer 40 Euro, in Spittal/Drau 36,30, in Völkermarkt und Wolfsberg 30 und in Hermagor 25 Euro. Lawinen- und Rettungshunde sowie Blindenführhunde sind befreit.
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