Für 100 Euro riskierten eine Direktorin einer örtlichen Volksschule und ihre 21-jährige Tochter Karriere und Zukunft.
Wozu der Mist? Und wie konnte aus so einer Blödheit ein derart umfangreiches Strafverfahren entstehen? Aber der Reihe nach. Genau vor einem Jahr flatterte der Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Anzeige einer Mittelkärntner Gemeinde ins Haus. Die Direktorin der örtlichen Volksschule habe mit der 21-jährigen Tochter eine gefälschte Inskriptionsbestätigung für ein Wiener Institut vorgelegt, um die von der Kommune beschlossene 100-Euro-Förderung für Studenten zu ergaunern. Dabei besuche das Mädchen gar keine Hochschule, sondern bloß eine Meisterklasse.
Skandal im Gemeindeamt! Aufgrund der Umstände - Urkundenfälschung und versuchter Betrug - wurde ein Strafantrag eingebracht, der nun nach einem Richterwechsel zum zweiten Mal verhandelt wird. Diesmal vor Claudia Bandion-Ortner, Bawag-Richterin und Ex-Justizministerin, die - wie berichtet - nun in Klagenfurt arbeitet.
„Ich habe einen Blödsinn gemacht, als ich die Bestätigung einfach selbst am Computer gemacht habe“, gesteht die Tochter. „Aber ich habe dafür bezahlt - schließlich bin ich am nächsten Tag von der Schule geflogen!“ Die Mutter - mittlerweile als Schuldirektorin degradiert und als Lehrerin tätig - beteuert, rechtzeitig die Notbremse gezogen zu haben. „Ich habe den Antrag zurückgezogen und bin mir keiner Schuld bewusst.“
Ich habe den Antrag zurückgezogen und bin mir keiner Schuld bewusst.
Die Mutter
Die Gemeinde dagegen bietet von der Standesbeamtin bis zum Bürgermeister alles und jeden auf, um zu beweisen, dass der Betrugsversuch zunächst aufflog und es erst danach einen Anflug von Reue gegeben hätte. „Da sieht man, worum es wirklich geht“, seufzt ein Verteidiger. „Um die Probleme zwischen dem Bürgermeister und der Frau Direktor.“ Tatsächlich kursieren in der Gemeinde sogar Mobbing-Vorwürfe, mit denen sich die Bildungsdirektion beschäftigen muss.
Ich habe keinen Zweifel, dass Sie für 100 Euro eine Fälschung vorgelegt haben.
Richterin Claudia Bandion-Ortner
Vor Gericht zählt aber nur das Recht. Und das spricht Bandion-Ortner nach einem mehrstündigen peniblen Beweisverfahren: „Ich habe keinen Zweifel, dass Sie für 100 Euro eine Fälschung vorgelegt haben. Eine Geldstrafe sollte als Abschreckung aber reichen.“ Die Tochter muss 480 Euro zahlen, Frau Mama 3600 Euro. Beide meldeten sofort empört Berufung an.
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