
Bahnbrechender Entscheid der Höchstrichter im Fall eines gefeuerten Betriebsrates der Wiener Linien. Der 53-Jährige hatte fehlende Corona-Schutzmaßnahmen seines Arbeitgebers kritisiert und musste deshalb gehen. Zu Unrecht, wie der Oberste Gerichtshof sagt und damit die Vorinstanzen bestätigt.
Die „Krone“ hat mehrfach über den Fall berichtet: Betriebsrat Richard Brandl hatte seinen Arbeitgeber, die Wiener Linien, wegen fehlender Corona-Schutzmaßnahmen lautstark kritisiert - keine ordentlichen Masken für Mitarbeiter, zu wenig Desinfektion von Bussen und Bim etc. Die Verkehrsbetriebe zerrten den 53-Jährigen vor die Personalkommission im Rathaus und setzten ihn wegen firmenschädigenden Verhaltens vor die Tür. Zu Unrecht - das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Personalvertreter, die bei Ländern und Gemeinden samt ihren ausgegliederten Unternehmen arbeiten.








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