Weil er eine Frau im Schaumbad einer „Sex-Positiv-Party“ ohne Zustimmung mit dem Finger penetriert haben soll, stand am Donnerstag ein Akademiker (47) vor dem Wiener Straflandesgericht. Denn bei solchen Veranstaltungen gilt: Alles darf – nichts muss. Aber: nur mit klarem Konsens. Genau das soll aber dramatisch schiefgelaufen sein.
Der Beschuldigte soll im dichten Schaum der Veranstaltung im noblen Kaiserbründl die Frau ohne ihre Zustimmung mit dem Finger penetriert haben. Laut seiner Aussage habe er Flirtsignale „falsch interpretiert“. Ein Augenaufschlag, ein vermeintliches „Komm“, das laut Anklage ein klares „Nein“ gewesen sein soll.
Seit Jänner in therapeutischer Behandlung
Während der Angeklagte bereits beim Prozessauftakt im April ausgesagt hatte, schilderte am Donnerstag zum ersten Mal die Frau ihr traumatisches Erlebnis: „Ich habe extra laut geschrien, um auf mich aufmerksam zu machen.“ Seit dem Vorfall leidet sie unter Panik und Nervosität. Auch in Therapie ist sie bereits seit Ende Jänner. 3470 Euro verlangt sie deshalb für die bleibenden Schäden.
Ich habe extra laut geschrien, um auf mich aufmerksam zu machen.
Die Zeugin
„Ich bedauere es aufrichtig und es macht mich traurig, dass die Dame so ein traumatisches Erlebnis hatte“, betont der Angeklagte im Gerichtssaal. Dennoch sei er sich selbst weiterhin nicht sicher, ob er die junge Frau vielleicht doch nur am Gesäß berührt hatte. Aber auch die bereits geladenen Zeugen beim ersten Verhandlungstermin hatten die Situation ähnlich wie die Frau geschildert.
Unter Schaumrohr masturbiert
So berichtet etwa der sogenannte „Konsens-Hai“ – dieser ist bei solchen Schaumpartys als Awareness-Beauftragter mit einer leuchtenden Flosse am Kopf zuständig –, dass er bereits vor dem mutmaßlichen Übergriff den Angeklagten ermahnt habe, weil dieser unter einem Schaumrohr masturbiert habe.
Beschuldigter bittet um Bedenkzeit
„Ich kann nicht einfach hingehen und den Finger hineinstecken“ – mahnt auch die Staatsanwältin den 47-Jährigen abschließend mit deutlichen Worten. Das Urteil: sechs Monate bedingt und 2470 Euro Schadensersatz. Der 47-Jährige bat um Bedenkzeit – das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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