Zahlen vorgelegt

Justiz kontert Kritik an „überlangen Verfahren“

Österreich
05.10.2022 10:06

Die Diskussion über eine zeitliche Beschränkung von Ermittlungen hat das Justizministerium nun zum Anlass genommen, Zahlen vorzulegen. Demnach würden Verfahren in Österreich „vergleichsweise schnell“ abgewickelt, teilte das Ressort am Mittwoch mit. 

Reagierend auf die Kritik von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vom Wochenende, sprach das Justizressort unter der grünen Ministerin Alma Zadic am Mittwoch von einer positiven Bilanz. Diese sei auch den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezüglich überlanger Verfahrensdauer zu entnehmen. So sei Österreich 2018 und 2019 jeweils einmal, 2020 sowie 2021 gar nicht verurteilt worden. Damit liege man mit Ländern wie Frankreich und Deutschland gleichauf und im „europäischen Spitzenfeld“.

So lange dauern Ermittlungsverfahren im Schnitt:
So laufe ein Ermittlungsverfahren durchschnittlich 3,6 Monate. Mitsamt Hauptverhandlung kämen Strafverfahren an Bezirksgerichten auf sechs Monate, an Landesgerichten auf 4,2 Monate. Dass es dennoch „einige wenige Verfahren“ gebe, die länger dauern, begründete das Justizministerium mit komplexen Verfahren, wie etwa in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Korruption.

Die österreichische Rechtsordnung habe aber mit einer eigenen Regel Vorkehrung getroffen, dass auch in diesen Verfahren nicht „überlang“ ermittelt wird. So regle der Paragraf 108a in der Strafprozessordnung, dass Ermittlungsverfahren, die länger als drei Jahre dauern, einem unabhängigen Gericht vorgelegt werden müssen, welches eine mögliche Einstellung prüft. Seit der Einführung dieser Regelung im Jahr 2015 musste bei weniger als 0,4 Prozent der Ermittlungsverfahren ein Antrag auf Verlängerung des Verfahrens gestellt werden, hieß es aus dem Justizministerium.

Befristete Ermittlungsverfahren gefordert
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte am Sonntag einmal mehr auf eine Stärkung der Beschuldigtenrechte und eine Beschränkung von Ermittlungsverfahren gepocht. „Das kann es nicht sein“, dass Ermittlungsverfahren sieben, 13 oder sogar 14 Jahre dauern, meinte sie in der ORF-„Pressestunde“. Edtstadler schwebt eine Beschränkung auf zwei bis drei Jahre, in schwierigen Fällen maximal vier Jahre vor. Sie schließt sich damit der Forderung des neuen Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Armenak Utudjian, an.

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