Obwohl viele Experten angesichts der demografischen Entwicklung eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters fordern, spricht sich Sozialministerin Korinna Schumann im ZiB-2-Interview erneut dagegen aus. Eine Anhebung helfe nichts, ohne dass es auch die Jobs für Ältere gäbe.
„Es hilft nichts, das Pensionsantrittsalter hochzuheben, ohne dass wir garantieren können, dass es Beschäftigung gibt“, sagt Sozialministerin Korinna Schumann. „Wir heben einfach das Pensionsantrittsalter an – das hilft überhaupt nicht. Sondern wir brauchen Arbeitsplätze für die Menschen, damit sie wirklich länger in Beschäftigung bleiben können.“
Dabei appelliert Schumann auch an die Betriebe: „Wir brauchen jetzt die Mithilfe der Unternehmen, dass Menschen länger in Beschäftigung bleiben!“
Nachhaltigkeitsmechanismus würde ab 2030 greifen
Sollten die Kosten für das Pensionssystem aus dem Ruder laufen, hat die Regierung bekanntlich einen „Nachhaltigkeitsmechanismus“ gesetzlich beschlossen: Gegebenenfalls müsste im Jahr 2030 dann die nächste Regierung Maßnahmen beschließen, um das Pensionssystem finanzierbar zu halten. Darunter wäre als eine Maßnahme theoretisch dann auch die Anhebung des Pensionsalters vorstellbar.
Doch Schumann hofft, dass es gar nicht so weit kommt und der Nachhaltigkeitsmechanismus niemals schlagend wird, „weil wir unseren Kostendämpfungspfad einhalten“. Schließlich wolle die Dreierkoalition mit einem Bündel von Maßnahmen gegensteuern: Erschwerter Zugang zur Korridorpension, Einschränkungen bei der Altersteilzeit und die neue Teilpension sollen dafür sorgen, die Kosten in den Griff zu bekommen.
Nur halbe Pensionserhöhung für alle, die heuer in Pension gehen
Außerdem erhält ab heuer jeder, der in einem bestimmten Jahr in Pension geht, zu Jahreswechsel einmalig nur die halbe Pensionserhöhung. Was zudem helfe, sei die schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters auf 65 Jahre bis 2033.
Viel erhofft sich die Sozialministerin von der Teilpension, die es Menschen, die in Pension gehen könnten (dazu zählt auch die Korridorpension) ab 2026 ermöglicht, in Teilzeit weiterzuarbeiten. Schumann zufolge ist das Modell geeignet für Personen, die sagen: „Ich schaffe nicht mehr die ganze Arbeitswoche, aber drei Tage zum Beispiel. An die richtet es sich.“
Ich schaffe nicht mehr die ganze Arbeitswoche, aber drei Tage zum Beispiel. An die richtet es sich.
Sozialministerin über neue Teilpension
Schumann hofft auf 10.000 Personen, die in Teilpension gehen
Schumann hofft, dass jährlich rund 10.000 Personen die Teilpension in Anspruch nehmen und in Teilzeit weiterarbeiten werden. Der Vorteil für die Regierung: Wer in Teilpension geht, gilt in der Statistik noch nicht wirklich als Pensionist, wodurch das faktische Pensionsantrittsalter steigt. Das Modell ist also teilweise auch ein statistischer Kniff, der die Bilanz des Sozialministeriums beim Pensionsantrittsalter verbessern wird.
Moderator Armin Wolf ging dann noch auf die Einschränkungen bei der Altersteilzeit ein – diese wird bekanntlich schrittweise von derzeit fünf Jahren vor Pensionsantritt auf nur noch drei Jahre im Jahr 2029 verkürzt. Dieses Modell kommt dem AMS, das Förderungen übernimmt, aktuell sehr teuer.
Die Altersteilzeit wird bis 2029 auf drei Jahre verkürzt
Schumann dazu: „Ich bin sehr froh, dass wir die Altersteilzeit nicht abschaffen, sondern wir passen sie an und verkürzen sie in Halbjahresschritten von fünf auf drei Jahre.“ Allerdings hätten z.B. Frauen die Altersteilzeit schon bisher im Durchschnitt nur 3,4 Jahre lang in Anspruch genommen. Schumann: „Das heißt, wir liegen mit den drei Jahren sehr richtig.“
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