Statt bisher 100 Euro pro Monat werden Tirols Lehrlingen 200 € als Ausbildungsbeihilfe zur Verfügung gestellt. Die Beihilfe tritt mit 1. September in Kraft, die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2024. Die Frage nach dem Anspruch dürfte jedoch zum großen Knackpunkt werden.
Es gibt nämlich diesbezügliche Einkommensgrenzen (netto): 1900 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 2700 € für einen Zwei-Personen-Haushalt, 2900 € für einen Drei-Personen-Haushalt, 3100 € für einen Vier-Personen-Haushalt und 3300 € für einen Fünf-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person sind es 200 Euro. Beizulegen sind dem Antrag eine Haushaltsbestätigung, ein Ausbildungsnachweis sowie auch ein Nachweis über andere Unterstützungen.
„Krone“-Kommentar
Was auf den ersten Blick gut klingt, stellt sich auf den zweiten als Farce heraus. Laut Statistik Austria stehen „nur“ 25 Prozent der Haushalte bestehend aus Mutter, Vater und einem Kind weniger als 3204 Euro im Monat zur Verfügung. Selbst sie übersteigen die Grenze für die Ausbildungsbeihilfe. Anspruch dürfte also fast niemand haben. Wohl ein weiteres „Wahlzuckerl“ der Politik, hinter dem sich nur heiße Luft verbirgt.









Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).