Kann er funktionieren?

Koglers bunter Anti-Teuerungs-Katalog

Politik
17.08.2022 08:39

Mietsenkung bei Gasheizungen und Preisbremse bei Gas. Kann Koglers Katalog funktionieren? 

Fast 700.000 Zuschauer staunten nicht schlecht, welches Anti-Teuerungs-Bündel Grünen-Chef Werner Kogler beim ORF-„Sommergespräch“ servierte. Nicht nur eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne kann sich der Vizekanzler vorstellen, was für die ÖVP allerdings noch ein Tabu ist. Wie die „Krone“ erfuhr, will Kogler ein Modell erarbeiten lassen, das die Übergewinne rückwirkend ab 2022 abschöpft.

Bis Ende des Monats soll bekanntlich eine Strompreisbremse ausgearbeitet sein. Ein ähnliches Modell kann sich Kogler auch für Gas vorstellen.

Mieten senken, wenn Gasheizung vorhanden
Damit nicht genug: Er will indirekt auch die Mieten senken. Die Richtwertmieten sollten einen Abschlag bekommen – dort, wo Gasheizungen installiert sind. „Menschen, die in Mietwohnungen leben, haben keine Wahl, mit welchem Energieträger sie ihre Wohnung warm bekommen. Und für viele ist das leider immer noch Gas. Diese Mieter bekommen eine hohe Rechnung, haben aber selbst null Spielraum, ihr Heizsystem zu ändern, so Kogler gegenüber der „Krone“. Zinshausbesitzer möchte der Vizekanzler damit motivieren, mehr in umweltfreundliche Heizsysteme zu investieren.

Ist das alles reiner Populismus oder auch umsetzbar? Christoph Badelt, der Präsident des Fiskalrates, kann sich neben der Strom- auch eine Gaspreisbremse gut vorstellen. Allerdings müsse sie sozial gestaffelt sein. „Die Regierung muss darauf achten, dass nur die bedürftigsten Bevölkerungsschichten diese Unterstützung bekommen.“ Wenn nicht, explodieren die Kosten für den Staat.

Die indirekte Mietsenkung sieht Badelt als „populistischen Schlenker des Vizekanzlers“. Als Zinshausbesitzer in der Großstadt habe man auch keine freie Wahl, wie die Wohnungen geheizt werden, so Badelt.

Staat muss vorfinanzieren
Überraschend positiv steht der Chef des Fiskalrates einer Übergewinnsteuer gegenüber. Er sieht keine Gefährdung für den Wirtschaftsstandort. „Ich denke, jene Experten, die die Standorte beurteilen, erkennen den Hintergrund dieser Steuer.“ Tatsache ist auch, dass die Bilanzen für 2022 erst im 2. Halbjahr 2023 fertig sind. Bis dahin muss der Staat ohnehin alles vorfinanzieren.

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