„Verknappungsangst“
Russland liefert kein Öl mehr durch die Ukraine
Durch die Druschba-Pipeline fließt nach Angaben der Betreiberfirma seit Donnerstag kein russisches Erdöl mehr durch die Ukraine nach Europa. Die Lieferungen seien eingestellt worden, nachdem eine Banktransaktion aufgrund westlicher Sanktionen gegen Russland abgelehnt worden sei, erklärte das russische Staatsunternehmen Transneft am Dienstag. Damit wächst die Sorge vor einer weiteren Verknappung der Ressourcen.
Nach Angaben eines Transneft-Sprechers hängt die Beendigung des Transits mit Zahlungsproblemen zusammen: Die Ukraine fordere für die Durchleitung Vorkassa, doch von Transneft getätigte Zahlungen seien wegen neuer europäischer Sanktionen zurückgewiesen worden.
Russland macht Ukraine verantwortlich
Der russische Pipeline-Monopolist Transneft macht für den Lieferstopp die Ukraine verantwortlich: „Tatsächlich hat Ukrtransnafta (ein ukrainisches Unternehmen) das Durchpumpen von Öl nach Ungarn, Tschechien und in die Slowakei über den Südstrang der Pipeline Druschba am 4. August um 6.10 Uhr morgens vollständig gestoppt“, gab Transneft laut der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Ria Nowosti bekannt.
Betroffen sei jedoch nur der südliche Strang der Pipeline - über den nördlichen Strang durch Polen nach Deutschland werde unverändert geliefert. Von ukrainischer Seite gibt es dafür noch keine Bestätigung.
„Verknappungsangst“ kehrt zurück
Über die Leitung werden vor allem Ungarn, die Slowakei und Tschechien versorgt. Für die osteuropäischen Abnehmerländer ist das keine gute Nachricht, wenn dieser Ausfall anhält. Für den Ölpreis kehrt damit wieder einmal der Unsicherheitsfaktor „Verknappungsangst“ zurück. Seit Tagen regierte am Markt quasi nur die globale Rezessionsangst, die für stark fallende Ölpreise sorgte.
Die EU hatte sich Ende Mai auf ein Embargo für russisches Öl geeinigt. Laut dem ebenfalls Ende Mai verabschiedeten sechsten Sanktionspaket tritt das Einfuhrverbot für Rohöl zum 5. Dezember dieses Jahres und das für Ölprodukte zum 5. Februar 2023 in Kraft. Für einzelne Länder gelten befristete Ausnahmeregelungen.



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