Für den Geschäftsführer gab es in seinem Plan keine Fehler: Er nahm sich ein Darlehen bei seiner Muttergesellschaft, finanziert damit seine Immobilienprojekte und zahlt dann alles plus Zinsen zurück. Bescheid sagte er aber keinem, dass er sich Geld „borgte“. Ein klarer Fall von Untreue, entscheidet das Wiener Landesgericht.
Eine Million Euro soll der Geschäftsführer einer Immobilienfirma veruntreut haben. Er habe sich das Geld einfach von der Muttergesellschaft überwiesen. Dahinter steckt aber, laut dem Angeklagten im Wiener Landesgericht, ein ausgeklügelter Querfinanzierungsplan unter Schwesterfirmen.
„Geld soll arbeiten“
Denn „statt das Geld ohne Zinsen liegenzulassen, soll es in gewinnbringenden Projekten arbeiten“ - Immobilien seiner Firma. Die Million hat er also nur als Darlehen genommen. Jeder Gesellschafter hätte sein Geld wieder zurückbekommen sollen. Wie und wann, war aber nicht klar. Einen Vertrag gab es nämlich nicht. „Sie sind ja nicht neu in der Geschäftswelt. Dass man für diese Summe einen Darlehensvertrag braucht, müssen Sie gewusst haben“, wirft Richter Gerald Wagner dem 70-Jährigen vor. Auch Privatbeteiligtenvertreter Volkert Sackmann ist sich sicher, dass es sich um Untreue handelt.
Das Urteil lautet 2 1/2 Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Von der Million werden die Gesellschafter aber wohl nichts mehr sehen ...
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).