Justizministerin Alma Zadic und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) haben am Montag bekräftigt, dass sie für einen niederschwelligen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch eintreten. „Wir müssen auch in Österreich die Möglichkeit der selbstbestimmten, freien Wahl sicherstellen“, betonten sie. Sie nahmen dabei Bezug auf den jüngsten Vorschlag des EU-Parlaments. Doch auch die Bundesländer werden in die Pflicht genommen.
Weltweit gab es einen lauten Aufschrei, als das oberste Gericht der USA das Recht auf Abtreibung kippte. Daraufhin plädierte das EU-Parlament dafür, das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Die Abgeordneten nahmen vergangene Woche in Straßburg eine entsprechende Resolution an, in der sie sich auch mit den Mädchen und Frauen in den USA solidarisierten.
„Persönliche Entscheidung akzeptieren“
„Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine bewusste, höchstpersönliche Entscheidung. Wir müssen aufhören, über die Körper insbesondere von Frauen zu bestimmen“, betont Zadic, in einer Aussendung: „Ihre höchstpersönlichen Entscheidungen sind zu akzeptieren.“ Rauch sah in Österreich noch Bedarf, ein flächendeckendes und leistbares Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch sicherzustellen.
In vielen Bundesländern gebe es zu wenige Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die einen Abbruch durchführen. Frauen müssten sich für einen Termin von der Arbeit freinehmen oder weite Anfahrten in Kauf nehmen. In Vorarlberg gibt es derzeit nur einen Arzt, der den Eingriff durchführt - er steht kurz vor der Pension. In dem Zusammenhang sorgte eine Aussage von Landestatthalterin Barbara Schöbi-Fink für Wirbel, wonach sie gegen Abtreibungen in Landesspitälern eintritt.
Mehr Angebot gefordert
Neben dem schwierigen Zugang kritisierte Rauch auch, dass ein Schwangerschaftsabbruch privat zu bezahlen sei: „Das alles führt zu einer zusätzlichen Belastung, die Frauen eine selbstbestimmte, freie Entscheidung erschwert.“ Rauch sieht laut eigenen Angaben die Länder in der Pflicht, das Angebot zu verbessern.














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