Schüsse in Zell am See

Höchstgericht bestätigt: Es war Mordversuch

Salzburg
30.06.2022 19:50

Achtmal schoss der Niederländer im Juli 2020 auf einen Geschäftsmann. Die Justiz hat nun den Schuldspruch gegen den schießwütigen Niederländer bestätigt.

ie „Krone“ berichtete über die aufsehenerregende Bluttat in Zell am See: Am 8. Juli 2020 hat ein Niederländer (33) achtmal mit einer Pistole der Marke Walther PPK auf einen Wiener (41) geschossen. Der arabisch-stämmige Geschäftsmann überlebte nur dank einer Not-OP - nach Dutzenden Operationen sitzt er im Rollstuhl und ist ein Pflegefall. Dabei hatte er erst zwei Monate vor der Tat ein Geschäft in Zell am See eröffnet. Mehr als ein Jahr später, im Oktober 2021, musste sich der massiv vorbestrafte Schütze vor einem Geschworenengericht im Salzburger Landesgericht erklären: Damals bestritt er noch eine Tötungsabsicht. Er wollte seinen Kontrahenten „nur“ verletzen, aber nicht töten, meinte er vor Gericht. Die Geschworenen glaubten ihm nicht und stimmten damals einstimmig auf versuchten Mord. Die Strafe: 20 Jahre Haft samt Einweisung in Anstalt für zurechnungsfähige, aber abnorme Rechtsbrecher.

Die gegen den Schuldspruch gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde verwarf der Oberste Gerichtshof nun: Damit blitzte der Niederländer vor dem Höchstgericht ab. Das heißt auch: Der Schuldspruch ist damit bestätigt und rechtskräftig. Nur noch das Oberlandesgericht Linz muss über die Höhe der Strafe entscheiden.

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