Außenhandelsgesetz

Waffenlieferung nach Libyen: Wiener verurteilt

Wien
23.06.2022 15:45

In Wahrheit war Mama und ihre Firma in den USA „schuld“. Aber auch die Naivität des damals jungen Sohnes und nunmehr Angeklagten spielt eine Rolle.

Die Hauptfrage blieb in diesem Prozess ungeklärt: Warum gründet man eine Firma für den Handel mit Waren aller Art ausgerechnet in der US-Steueroase Delaware? Und wie kommt ein windiger, mittlerweile verstorbener Belgier auf die Fährte dieser Firma - bei der der angeklagte Wiener als „Executive Vice President“ eingetragen war? Und wieso werden trotz bestehender Sanktionen gegen Libyen, vor allem was Waffenhandel angeht, genau diese geliefert. Genauer gesagt 5000 Pistolen samt Munition und Sonderausstattung im Millionenwert?

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Ich kam frisch von der Uni und Mutter sagte halt, ich soll in die Firma einsteigen!

Der Angeklagte im Wiener Landesgericht

Letzteres ist wahrscheinlich am leichtesten zu beantworten: Es geht um Geld. Und die anderen Fragen bleiben im Raum, weil das Verfahren gegen die Mutter des Angeklagten eingestellt wurde. Dieser aber schildert im Wiener Landesgericht Richter Johannes Varga die Hintergründe - die ihm nicht gerade zur Ehre gereichen: „Ich kam frisch von der Uni und Mutter sagte halt, ich soll in die Firma einsteigen!“

Traum vom großen Geld
Über einen Kontakt der Mutter zu Steyr-Daimler-Puch lernte er den Belgier kennen und auch einen Franzosen, Mitglied des Geheimdienstes. Man legte ihm Zertifikate und Autorisierungsschreiben vor, er wurde auch zu Geschäftsverhandlungen nach Abu Dhabi mitgenommen - und träumte vom großen Geld. Also unterschrieb er im Wissen des Waffenembargos die Papiere - was ihm nun die Anklage wegen Verstoßes des Außenhandelsgesetzes einbrachte. Und kein Geld.

Nicht der „große Treiber“
Stolz ist der heute 40-Jährige darauf nicht: „Ich halte mich für einen moralisch integren Menschen.“ Was sein Verteidiger entschuldigend mit „Wenn man sich mit Hunden niederlegt, wacht man mit Flöhen auf“ quittiert. Die „Flöhe“ bedeuten in diesem Fall fünf Monate bedingt. Für den Richter steht fest, dass der Angeklagte „nicht der große Treiber hinter dubiosen Geschäften“ war.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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