Neues Gesetz für Tirol

Wohnungsleerstand: Wer spekuliert, wird bestraft

Tirol
01.06.2022 06:00

Im Kampf gegen den Wohnungsleerstand präsentierte Tirols Landesregierung am Dienstag ein neues Gesetz. Bei Verstößen können dann ab 1. Jänner bis zu 50.000 Euro an Strafen drohen. Im Juli wird der Entwurf dem Landtag zum Beschluss vorgelegt.

Intensiv diskutiert wurde in den vergangenen Tagen über spekulativen Wohnungsleerstand, der am Markt einen ordentlichen Preistreiber darstellt. Die „Krone“ berichtete ausführlich darüber. Um dem Leerstand endgültig einen Riegel vorzuschieben, setzte die Tiroler Landesregierung nun einen ersten Schritt. So wurde ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der im Juli dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dieser sieht vor, dass ein Wohnungsleerstand ab sechs Monaten besteuert wird.

Die Minimum- und Maximum-Steuerbeträge werden von den Gemeinden festgelegt und als Gemeindeabgabe eingefordert. Wobei jene Gemeinden, in denen der Wohnungsdruck nachweislich besonders hoch ist, eine Verdoppelung vornehmen können.

Ausnahmen erfordern Begründung, Strafen bis zu 50.000 Euro
Die regulären Sätze reichen von zehn bis 25 Euro pro Quadratmeter bei bis zu 30 Quadratmetern Nutzfläche bis hin zu 90 bis 215 Euro bei einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern. Saftig gestraft werden jene, die sich beim Abgabeverfahren Verfehlungen leisten. Bis zu 50.000 Euro können dann fällig werden.

Freilich gibt es auch diverse Ausnahmen, die eine glaubhafte Begründung erfordern. Dazu zählen unter anderem ein mangelhafter Bauzustand, Naturalwohnungen oder der Umstand, dass eine Wohnung trotz nachweislicher Bemühungen nicht vermietet werden kann. Sollte der Gesetzesentwurf im Landtag grünes Licht bekommen, so treten die Regelungen mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft.

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