Platter für Anhebung

„Leerstandsabgabe und ÖVP sind kein Widerspruch“

Tirol
27.05.2022 06:00

In Sachen Leerstandsabgabe - eine Art „Steuer“ auf nicht genutzte Wohnungen und Häuser - hat sich der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter in den vergangenen Wochen einige Mal weit vorgewagt. 2400 Euro pro Jahr für ein unbenutztes Penthouse, das 1,8 Millionen Euro kostet, sind für ihn viel zu wenig.

„Wenn wir das zu einem richtigen Lenkungselement machen wollen, dann muss die Abgabe deutlich erhöht werden“, sagte Günther Platter gegenüber der „Krone“. Ein Beispiel aus der Praxis: Für ein 1,8 Millionen teures Penthouse mit 160 Quadratmetern in Innsbruck sind derzeit 2400 Euro an Leerstandsabgabe zu leisten. „Das sind eher ,Peanuts’, die niemanden davon abhalten werden, das Gebäude nicht weiterhin leer stehen zu lassen“, ist der Landeshauptmann überzeugt. Dass der Österreichische Haus- und Grundbesitzerverband in Anbetracht dieser lächerlichen Abgabe von einer „Aushöhlung des Mittelstandes“ sprach, kann Platter daher nicht nachvollziehen.

„Schaffung von Eigentum bleibt Inbegriff von Freiheit“
Aber wie passen Leerstandsabgabe und ÖVP, jene Partei, die sich stets als Partei des Eigentums sieht und präsentiert, überhaupt zusammen? Ist das kein Widerspruch, Herr Platter? „Nein! Die Schaffung von Eigentum ist und bleibt für die Volkspartei selbstverständlich der Inbegriff von Freiheit und Leistung“, betont Platter gegenüber der „Krone“. „Wir vertreten aber nicht jene, die Eigentum horten und damit spekulieren, sondern setzen uns für jene ein, die sich Eigentum für den eigenen Wohnbedarf schaffen wollen!“

Er verweist dabei auf den aus seiner Sicht „unsäglichen Zustand“ bei Neubauprojekten, bei denen zahlreiche Wohnungen zusammengekauft werden, dann aber bewusst ungenützt bleiben: „Das ist eine reine Kapitalanlage!“

Man wolle mit einer Leerstandsabgabe aber keinesfalls jene bestrafen, die für ihre Kinder eine zusätzliche Wohnung kaufen. „Das ist ja mehr als löblich, wenn man in die nächste Generation investiert oder für das Kind, das studieren geht, eine Wohnung anschafft“, stellt Platter klar und verweist auf Ausnahmen bei der Leerstandsabgabe – wie für Wohnungen im eigenen Haus, bei einem zeitnahen Eigenbedarf oder auch, wenn man keinen Mieter findet. Vielmehr wolle man mit der Abgabe Investoren und Spekulanten treffen: „Uns geht es um den spekulativen Leerstand und um jene, die sich am Grundbedürfnis Wohnen unredlich bereichern.“

Ball liegt nun bei zuständiger Ministerin
Und aus diesem Grund müsse die Leerstandsabgabe dringend angehoben werden. Doch das ist Bundesangelegenheit. Ein entsprechender Antrag aller Landeshauptleute liegt auf Initiative Platters aber bereits bei der zuständigen Ministerin Karoline Edtstadler. Der Ball liegt nun bei ihr!

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