Um 57 Prozent!

Nach „Delogierung“ wird auch noch Miete erhöht

Wohnen & Verkehr
23.05.2022 14:00

Nach einer unrechtmäßigen Räumung der Wohnung kam eine Vermieterin wegen Besitzstörung in Wien vor Gericht. Anstatt dem schuldlosen Mieter sein Eigentum zurückzugeben, verlangt sie nun 57 Prozent mehr Zins.

Es wird zu einer unendlichen Geschichte. Für Wolfgang Schwanke ist es eine Tortur. Denn seine Vermieterin K. wollte ihn, als er sich im Urlaub befand, nach 25 Jahren ohne Probleme, unrechtmäßig aus der Wohnung entfernen. Den Großteil seines Eigentums inklusive Dokumente hatte sie bereits entfernt (wir berichteten).

Möbel fehlen, Montage wurde abgelehnt
Schwanke zog mit der Mieterhilfe wegen Besitzstörung vor Gericht. Dort wurde entschieden, dass Frau K. eine Spedition engagieren muss, die seine Habseligkeiten zurückbringt. Vor ein paar Tagen war es nun so weit, aber: Es fehlen einige Möbel, auch die Montage des zerlegten Kühlschranks und Bettes wurde abgelehnt.

Stattdessen begehrte K. selbst einen Anwalt, der statt all seinem Eigentum eine saftige Mietzinserhöhung mitbrachte, nämlich um 57 Prozent von 508 auf 829 Euro. „Ich bin einfach nur fassungslos“, sagt Schwanke, der Schadenersatz beantragt.

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