35-Jähriger verurteilt

Morddrohungen auf der Polizeistation

Vorarlberg
11.05.2022 18:32

Dass der 35-jährige Angeklagte leicht austickt, ist nichts Neues. Seine nunmehrige Ex-Frau kann ein Lied davon singen. Dass er aber auf dem Polizeiposten die Morddrohungen gegen die Kindesmutter aufrecht erhielt, brachte dem Türken jetzt einen Prozess am Landesgericht Feldkirch und eine Vorstrafe ein.

Rund fünf Wochen saß er in Untersuchungshaft. Mit dem Urteil von vier Monaten Haft auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe über 1680 Euro kommt der Vater einer kleinen Tochter noch glimpflich davon. Dessen ist er sich bewusst, weshalb der Jähzornige das Urteil auch annimmt. Zumal der Gesetzgeber bei gefährlicher Drohung einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren vorsieht.

In besagtem Fall hatte der Bauarbeiter nicht nur gegen ein Betretungsverbot verstoßen, sondern auch seiner damaligen Noch-Ehefrau in zahlreichen Textnachrichten mit Vergeltungsschlägen gedroht. Als diese im März die Polizei alarmiert und der 35-Jährige auf dem Posten einvernommen wird, eskaliert die Sache erneut. Und so lässt er die Beamten wissen, dass er, sollte er nach der Haft in Österreich bleiben, die Frau totschlagen werde, sollte er sie finden. Was er zwei Tage später auch gegenüber dem Haftrichter der Justizanstalt Feldkirch betont.

Angeklagter beteuert, kein zorniger Mensch zu sein
Im Prozess beteuert der Angeklagte zwar, eigentlich kein zorniger Mensch zu sein. Aber damals sei er eben ziemlich wütend gewesen. Weshalb er auch einräumt, der Kindesmutter beim unangemeldeten Besuch einen Tritt verpasst zu haben. Mit den vorliegenden Droh-SMS gegen die Frau konfrontiert, zeigt er sich nur bedingt geständig, diese sprechen eine äußerst brutale und verrohte Sprache. Dass er auch das Haus anzünden werde, hätte er aber nie angedroht, betont er. Das Urteil: Ein Schuldspruch für den Angeklagten.

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