Einweisung in Anstalt

Psychisch kranker Mann wollte „Ungläubige“ töten

Vorarlberg
30.06.2025 17:43

Ein radikalisierter Vorarlberger musste sich am Montag vor dem Schwurgericht in Feldkirch (Vorarlberg) verantworten, weil er als „Auserwählter Allahs“ Ungläubige abschlachten wollte.

Der 22-jährige Mann aus dem Bezirk Bregenz hatte im November des vergangenen Jahres versucht, in einer Moschee in Bregenz einen 15-jährigen Burschen zur „Tötung Ungläubiger“ für sich zu gewinnen. Als der Jugendliche sich weigerte, griff der Mann nach zwei langen Küchenmessern und drohte auch ihm, sollte er sich nicht mit ihm verbünden.

Nachdem der 15-Jährige ihm mitgeteilt hatte, dass sein Vater bereits zu Hause auf ihn warte, ließ ihn der Radikalisierte schlussendlich gehen. Der Bursche erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Als Beamte des Einsatzkommandos Cobra den Islamisten zu Hause aufsuchten, wartete dieser schon mit einem Messer auf sie.

Sowohl ihnen als auch Beamten der Justizwache und später dem Krankenhauspersonal in Rankweil drohte er mit dem Abschlachten: „Ihr werdet in eurem Blut ertränkt! Ich werde eure Familien umbringen und eure Köpfe abschneiden.“

In der Wohnung des 22-Jährigen fanden die Beamten auch vom Konvertierten produziertes islamistisches Propagandamaterial. Im Prozess bekannte sich der Arbeitslose teilweise schuldig. Vom Vorsitzenden Richter Martin Mitteregger mit den damaligen Aussagen konfrontiert, antwortet der 22-Jährige: „Es hat sich nichts geändert. Ich halte daran fest.“ Heißt, er würde nach wie vor Ungläubige abschlachten. Allah werde ihm sagen, wann der Zeitpunkt gekommen ist.

Wenig später revidierte er seine Aussage und meint: „Ich habe dem Jugendlichen damals in der Moschee nur Angst machen wollen. Ich lebe nach wie vor den Islam, aber friedlich.“

Aufgewachsen in sehr guten Familienverhältnissen wird bei dem Mann in jungen Jahren ADHS diagnostiziert, zur Behandlung wird er medikamentös eingestellt. Nach dem Absetzen der Medikamente therapiert er sich selbst mit Cannabis und entwickelt Psychosen.

Der Bursche macht Matura, bricht später sein Studium ab, es folgen Gelegenheitsjobs und Arbeitslosigkeit. Vor zwei Jahren konvertierte der Mann zum Islam und radikalisierte sich. Gerichtsgutachter Reinhard Haller kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass der 22-Jährige an einer paranoiden halluzinatorischen Schizophrenie leidet und bereits in jungen Jahren unter Wahnideen litt. Weshalb er ihm Schuldunfähigkeit attestiert.

Haller betonte jedoch auch die Gefährlichkeit des 22-Jährigen und fordert die Einweisung des Betroffenen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Dem folgt der Senat. Der Beschluss ist rechtskräftig. Richter Martin Mitteregger am Ende der Verhandlung zum Betroffenen: „Sie haben Riesenglück gehabt, dass es frühzeitig zur Anzeige gekommen ist. Wäre dem nicht so gewesen, hätte es mit Sicherheit in absehbarer Zeit Tote gegeben.“

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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