Wegen Betrugs, Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung musste sich am Montag ein vorbestrafter 26-jähriger Afghane am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg verantworten.
Dass er ein Alkoholproblem hat, weiß der wegen Körperverletzung vorbestrafte Afghane. „Ich gehe jetzt für zwei Monate ins Krankenhaus Maria Ebene“, lässt er Richter Dietmar Nußbaumer vorab wissen. Wenngleich der Delinquent angibt, bei dem Vorfall an der BP-Tankstelle in Hohenems vor sechs Wochen „voll besoffen“ gewesen zu sein. Eine Entschuldigung für die nun angeklagten Straftaten ist das nicht.
„Ich wollte eine Leberkässemmel und eine Packung Zigaretten mit der Bankomatkarte bezahlen. Aber das ging nicht. Also wollte ich Geld holen. Als ich zurückkam, warteten bei der Tankstelle schon vier Leute auf mich. Da bekam ich Panik und rannte davon“, schildert der Afghane die Situation von damals und schwört: „Ich habe niemanden bedroht und nichts gestohlen.“ Ganz anders klingt die Version des Tankstellenmitarbeiters: „Der Angeklagte sagte, er hole Geld bei seinem Kollegen im Auto. Doch der kannte ihn gar nicht.“ Dann sei der Beschuldigte einfach abgehauen.
Später sei der Afghane völlig aggressiv wieder in der Tankstelle erschienen, habe eine Flasche Wodka aus dem Regal genommen und ausgeleert. „Als ich ihm Hausverbot gab, schrie er herum und drohte, morgen wiederzukommen und mich zu töten.“ Gemeinsam mit anderen Kunden habe er den Afghanen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Nachdem auch ein weiterer Arbeitskollege die Angaben des Opfers bestätigt, spricht der Herr Rat den unverbesserlichen Delinquenten schuldig und verhängt über ihn eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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