Ein Opfer berichtet

Stalking: Wenn unerwiderte Liebe zu Hass führt

Österreich
03.05.2022 06:00

Psycho-Waffe Handy! Für Menschen wie Mario ist „beharrliche Verfolgung“ - so wie für Hunderte andere Opfer auch - Alltag. Von Polizei und Justiz fühlt sich der 26-Jährige im Stich gelassen.

Für jene, die es noch nie am eigenen Leib erlebt haben, ist es ein abstrakter, schwer greifbarer Begriff. Für Menschen wie Mario (Name geändert) ist es hingegen die Hölle auf Erden geworden. Stalking ist im kühlen Beamtendeutsch des Strafgesetzbuches als „beharrliche Verfolgung über einen längeren Zeitraum“ definiert. Aufgrund nicht erwiderter Liebe, aus Rache und Ähnlichem jemandem auflauern und ihn (durch unablässige Liebesbriefe, Telefonanrufe, Drohungen) terrorisieren.

Mario kann ein Lied davon singen. Und es ist eines voller Psycho-Terror. Vor mehr als fünf Jahren lernte der Wiener bei einem Amtsbesuch eine damals 18-Jährige kennen. Die beiden freundeten sich an, mehr sei laut Mario aber nie gewesen. Sie lieh ihm in einer schwierigen Situation Geld, wollte danach mehr als nur die Rückzahlung von ihm. Er aber nicht von ihr.

Nachrichten-Terror
Seither lebt der 26-Jährige in einem Ausnahmezustand. Tag für Tag trudeln Hunderte Nachrichten, Anrufe und Videos ein. Von unterschiedlichen Nummern. Nicht nur bei ihm: Auch seine Familie, seine aktuelle Freundin, seine Freunde – jeder wird von der Stalkerin kontaktiert. Und fast täglich droht sie, sich umzubringen, wie auch Videos und Fotos, die der „Krone“ vorliegen, beweisen. Mal ist es ein Messer, dann wieder ein Gürtel. Die neue Freundin von Mario wurde angezeigt, die zwei Kinder des Wieners von ihr im Bus gefilmt - natürlich ohne Einverständnis.

So können Sie sich helfen

Wenn auch Sie von einer Person gestalkt werden:

  • Machen Sie der Person nur einmal unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt haben wollen.
  • Dokumentieren Sie alle Aktivitäten, fertigen Sie ein Stalking-Tagebuch als wichtiges Beweismittel an.
  • Lassen Sie sich so früh wie möglich beraten (Kontakte siehe weiter unten).
  • Weihen Sie auch Ihre Familie und Freunde ein.
  • Wechseln Sie Ihre Telefonnummer oder erwirken Sie eine einstweilige Verfügung. Kontaktieren Sie bei Bedrohung die Polizei.
  • Sie haben das Recht auf eine Anzeige - auch auf die Begleitung durch eine Ihnen nahestehende Person. Alternativ dürfen auch Berater Sie zur Polizei begleiten.
  • Lassen Sie sich in der emotionalen Ausnahmesituation nicht drängen, bestehen Sie auf eine Niederschrift, um noch Änderungen vornehmen zu können.
  • Kontakte für den Notfall: Polizeinotruf: 133, Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222-555, Frauennotruf der Stadt Wien: 01 71-719, Verbrechensopfer Weißer Ring: 0800 112-112.

Zu Verurteilungen kommt es bei Stalking nur selten
Mit Polizei und Justiz hat Mario abgeschlossen. „Die wollen mir nur helfen, wenn sie mich körperlich angreift“, meint er resignierend. Wie Mario geht es vielen Österreichern. 1657 Anzeigen langten 2021 (mehr als vier im Schnitt täglich) bei der Polizei nach dem „Stalking-Paragrafen“ ein. Jahr für Jahr werden es aber weniger. Ob aufgrund besserer Polizeiarbeit oder weil Gestalkte das Gefühl haben, dass ihnen nicht geholfen wird, ist unklar. Laut Justiz führten die Anzeigen zu 204 Verurteilungen. Nur 12,31 Prozent der Stalking-Anzeigen waren also von Erfolg gekrönt.

Ein gängiges Problem, wie die Opferschutzeinrichtungen meinen. Denn – wie auch im Falle von Mario – werde meist erst etwas unternommen, wenn Gewalt im Spiel ist. Für viele ist es dann aber zu spät.

Mario, den mittlerweile schon Selbstmordgedanken plagen, weiß nicht mehr weiter. Er versuche nur noch, seine beiden Kinder so gut wie möglich zu schützen. Doch ob es etwas hilft ...

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