"Kein Fehlverhalten"

Verfahren gegen Ärzte nach Tod von Mädchen eingestellt

Steiermark
20.06.2011 10:34
Das strafrechtliche Verfahren nach dem Tod einer obersteirischen Schülerin im Frühjahr 2010 wegen einer nicht erkannten Lungenembolie ist eingestellt worden. Laut Gutachten sei "kein Fehlverhalten der Ärzte" vorgelegen, erklärte Reingard Wagner von der Staatsanwaltschaft Leoben am Montag.

Das 19-jährige Mädchen war Ende April 2010 kurz vor der Matura gestanden, als Atemprobleme auftraten, dann kamen noch Schmerzen hinzu.

Spezialist diagnostizierte "Maturastress"
Die Eltern brachten ihre Tochter zum Hausarzt, dieser schickte sie nach einer Blutuntersuchung und einem EKG zum Lungenfacharzt. Der Spezialist ließ die Lunge röntgen und stellte fest, es sei "Maturastress", der der Leistungsschwimmerin zu schaffen mache. Er verordnete Schonung und ein Asthmaspray. Drei Tage später soll die Obersteirerin zu schwach zum Aufstehen gewesen sein, sie starb nach der Einlieferung ins LKH Leoben. Eine Untersuchung ergab Thrombosen in Lunge und Pulmonalarterien, die zu einem Herzversagen geführt hatten.

Weg vor Zivilgericht steht Eltern weiter offen
Die Eltern der Jugendlichen strebten daraufhin eine Klage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen gegen den Haus- und den Lungenfacharzt an. Die Staatsanwaltschaft Leoben leitete Ermittlungen ein und gab ein Gutachten in Auftrag. In diesem konnte kein Fehlverhalten der Ärzte untermauert werden, weshalb das Verfahren vor etwa zwei Wochen eingestellt wurde, so die Sprecherin der Anklagebehörde. Weil seither kein Rechtsmittel ergriffen wurde, wurde der strafrechtliche Akt abgeschlossen. Der Weg vor das Zivilgericht steht damit aber weiterhin offen.

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