Gruppenvergewaltigung

Verdächtige freigelassen: Verzicht auf Beschwerde

Oberösterreich
20.04.2022 06:00
Die Staatsanwaltschaft wird gegen die Freilassung der vier Verdächtigen im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Linz kein Beschwerdemittel einlegen. Aufgrund des aktuellen Ermittlungsstandes ortet die Behörde vorerst offenbar keine Chance auf eine Neubewertung durch die Haft- und Rechtsschutzrichterin.

Die Verblüffung war groß, als die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin des Landesgerichtes Linz am vergangenen Donnerstag bekannt gab, dass die über drei Afghanen (jeweils 15 Jahre) und einen Iraner (14) verhängte U-Haft aufgehoben werde.

Das Quartett war unter dem dringenden Tatverdacht festgenommen worden, gemeinsam eine Schülerin (16) in einem Stiegenhaus nahe dem Linzer Bahnhof mehr als eine Stunde vergewaltigt zu haben. Das mutmaßliche Opfer hatte die vier Migranten auf Fotos identifiziert. Allerdings sollen die bei ihrer ersten Befragung getätigten Aussagen teils widersprüchlich und lückenhaft sein.

Opfer und Täter kannten sich
Die Verdächtigen behaupten, der Sex mit dem Mädchen sei im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt worden. Die Schülerin soll außerdem einen der Afghanen zuvor daheim besucht haben und am Vortag der Tat telefonisch Kontakt zu ihm gesucht haben. Auf Videoaufnahmen von einem Zusammentreffen am Bahnhof waren auch keinerlei Gewaltszenen erkennbar.

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Wir müssen jetzt erst einmal abwarten, was die kontradiktorische Einvernahme des Mädchens ergibt.

Reinhard Steiner, Staatsanwaltschaft Linz

Kaum Aussicht auf Erfolg
Die Staatsanwaltschaft Linz hatte inzwischen drei Tage lang Zeit, gegen die Enthaftung des Quartetts eine Beschwerde einzulegen, verzichtete aber darauf. „Mangels Erfolgsaussicht“, erklärt Behördensprecher Reinhard Steiner. Der Verdacht bleibe zwar aufrecht, doch man möchte vorerst noch eine kontradiktorische Einvernahme der Schülerin abwarten.

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