09.04.2022 15:30 |

Osterfestspiele

„Lohengrin“: Die Sache mit dem Namen

In der Osterfestspiel-Oper „Lohengrin“ eilt Elsas Traummann ihr zu Hilfe und sie darf ihn sogar heiraten. Allerdings nur unter einer Bedingung: nie nach seinem Namen zu fragen. Eine Opern-Ehe im Realitätstest.
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Die Sprache der Liebe sei eine Geheimsprache, schreibt Robert Musil in seinem „Mann ohne Eigenschaften“. In Wagners „Lohengrin“ ist selbst der Name der Liebe ein Geheimnis, zumindest für Elsa. Das Publikum der diesjährigen Osterfestspiel-Oper weiß ihn natürlich und hat mit Platz im Parterre fast bis zu 500 Euro dafür bezahlt, ein Liebesdrama zu verfolgen, dessen äußere Umstände den Spielregeln der Doku-Soap „Hochzeit auf den ersten Blick“ ähnelt, in der verschiedene Paare bei ihrem ersten Zusammentreffen in einem Standesamt eine rechtsgültige Ehe eingehen.

Erschwerend kommt hinzu, dass Lohengrin nicht nur Elsas zukünftiger Gatte, sondern genau genommen auch ihr Strafverteidiger gegen Telramund ist, der sie im ersten Aufzug der Oper des Brudermordes bezichtigt. Ein romantisches Verhältnis zwischen Anwalt und Mandantin hat rechtlich zwar keine Konsequenzen, könnte von der Gegenseite jedoch als Befangenheit ausgelegt werden. Aber muss man alles über den Partner wissen? Der Paartherapeut Wolfgang Hantel-Quitmann schreibt in seinem Buch „Die Masken der Paare“, dass Geheimnisse in der Beziehung dazu beitragen, die Intimität zu wahren. Doch am Ende siegt die Neugier, Elsa fordert: „Unselig holder Mann, den Namen sag mir an!“ Damit ist die Scheidung besiegelt.

Mit nur einer Stunde Ehe unterbieten Elsa und Lohengrin damit sogar den Rekord von Britney Spears und Jason Alexander, die sich 2004 nach der Zeremonie in Las Vegas immerhin 55 Stunden bis zu ihrer Scheidung ließen. Der Name des jeweils anderen war beiden damals übrigens bekannt.

Larissa Schütz

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